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Organisatorisches zum Betreibungswesen


Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) überlässt gemäss Art. 1 SchKG die Bildung von Betreibungs- und Konkurskreisen den Kantonen. Jeder Betreibungskreis verfügt über ein Betreibungsamt, das von der Betreibungsbeamtin oder vom Betreibungsbeamten geleitet wird, welche/r im Kanton Zürich zugleich in Personalunion als Gemeinde- bzw. Stadtammann fungiert. Im Kanton Zürich bestehen zurzeit 59 Betreibungsämter.

Die Konkursämter sind für die Durchführung der von den Konkursgerichten eröffneten Konkursverfahren zuständig.
Dem Konkursbeamten oder der Konkursbeamtin obliegt die Leitung des Konkursamtes. Im Kanton Zürich ist dies die Notarin oder der Notar, welche/r gleichzeitig auch dem Notariat und dem Grundbuchamt vorsteht. Das Konkursamt bildet zusammen mit dem Notariat und dem Grundbuchamt eine Amtsstelle.