- Eine Meliorationskommission macht die Bewilligung zur Zwangsverwertung (im Requisitionsverfahren) eines eingepfändeten Grundstückes davon abhängig, dass ein zweites, dem gleichen Schuldner gehörendes, aber nicht eingepfändetes Grundstück, zusammen mit dem eingepfändeten Grundstück verwertet wird.
1. Frage: ist dies rechtens?
2. Frage: Bei einer negativen beschwerdefähigen Verfügung an das beauftragte Amt: wer wäre Parteifähig? das beauftragte Amt, das auftraggebende Amt oder der Gläubiger/Schuldner?
Anmerkung: gemäss BGBB ist die Meliorationskommission befähigt, Bewilligungen zu erteilen oder abzulehnen, unter der Voraussetzung, dass ein Umlegungsbann rechtskräftig verfügt und im GB eingetragen ist. Dies ist im vorliegenden Fall Tatsache. Die Antwort finden Sie hier.

