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Zwangsvollstreckungen

Grundsätzlich versteht man unter Zwangsvollstreckungen das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche.

Im Kanton Zürich kann mit dem Vollzug eines vollstreckbaren Entscheids des urteilenden Gerichts, in welchem konkrete Vollstreckungsmassnahmen angeordnet wurden,  das Gemeinde- / Stadtammannamt beauftragt werden.

Hier finden Sie weitere Erläuterungen zu Ausweisung von Mietern und Pächtern und dem Herausgabebefehl.