Wenn trotz Rechtsvorschlag die Betreibung weiterläuft Hinzugefügt am 8. Dezember 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug aus einem Beitrag vom 7. Dezember 2016 Radio SRF 1 / Espresso. Beitrag von Matthias Schmid) Wer einen Zahlungsbefehl erhält, kann dagegen Rechtsvorschlag erheben. So wird die Betreibung gestoppt. Dies passiert jedoch nur, wenn der Rechtsvorschlag korrekt protokolliert wird. Die Berner Schuldenberatung registriert in letzter Zeit vermehrt Fälle, wo die Post offenbar Fehler gemacht hat. Ein Zahlungsbefehl wird im Doppel zugestellt. Ein Dokument ist für die betriebene Person, das andere für den Gläubiger. Im Normalfall wird der Zahlungsbefehl durch einen Postangestellten überreicht (Anmerkung VGBZ-Team: Im Kanton Zürich erfolgt die Zustellung bei vielen Ämtern nach wie vor durch die Mitarbeitenden oder einen Weibel des Amtes selber). Dieser muss auf beiden Exemplaren vermerken, wann der Zahlungsbefehl wem zugestellt wurde. Erhebt der Empfänger Rechtsvorschlag, muss das auch auf beiden Exemplaren festgehalten werden. Mario Roncoroni, Co-Leiter von der Berner Schuldenberatung, hat in den letzten Monaten eine Häufung von Fällen registriert, bei denen dies offenbar nicht korrekt gemacht wurde. Er sagt gegenüber „Espresso“: „Wir waren anfangs misstrauisch, da unsere Klienten hie und da behaupten, sie hätten Rechtsvorschlag erhoben, dies aber effektiv vergessen haben. Die jetzige Häufung ist jedoch ungewöhnlich und lässt uns vermuten, dass es bei der Post ein Problem gibt.“ Auch beim Betreibungsamt Basel-Stadt registriert man vermehrt solche Fälle, wie Vorsteher Gerhard Kuhn bestätigt. Das Problem trete offenbar vor allem an den Postschaltern auf, wenn Betriebene den Zahlungsbefehl entgegennehmen: „Dass Rechtsvorschlag erhoben worden ist, hat uns die Post in manchen Fällen jeweils später bestätigt. Aber auf dem Doppel für den Gläubiger, das wir zurückbekommen haben, ist nichts vermerkt worden.“ Beim Betreibungsamt Bern-Mittelland relativiert man die Situation. Es gebe relativ wenig Beschwerden, erklärt Leiter Roger Schober. Dass bei einer Zustellung durch Postangestellte tendenziell jedoch mehr Fehler passierten als bei einer Zustellung durch Betreibungsbeamte, sei nachvollziehbar. Betreibungsbeamte seine schliesslich speziell geschult. Weiterlesen oder Hören / SRF 1, Espresso Audiobericht 6:56 min.