Zentrales Betreibungsregister: Stellungnahme VZGV Hinzugefügt am 17. Oktober 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Der Vorstand des VZGV hat am 5. Oktober 2016 in einer Stellungnahme zuhanden der Direktion der Justiz und des Innern Kanton Zürich ihre Vernehmlassung zur Motion „Ein Betreibungsregister für den Kanton Zürich“ verabschiedet. Grundsätzlich begrüsst der VZGV die Einführung eines zentral geführten Betreibungsregisters. Im Weiteren gibt der Verband der zürcherischen Gemeindeschreiber aber wie folgt zu bedenken: „… Im Hinblick darauf, dass aktuell in Bern an der Einführung eines gesamtschweizerisch zentralen Betreibungsregisters gearbeitet wird, stellt sich die Frage, ob es wirklich Sinn macht, jetzt noch ein kantonal zentrales Betreibungsregister einzuführen. Der zusätzliche finanzielle und personelle Aufwand (für allfällige Nacherfassungen, für den Aufbau und den Betrieb der Datenbank, für den Aufbau und den Betrieb der Schnittstellen in allen Betreibungsämtern) müsste nun bewältigt werden mit dem Risiko, dass in absehbarer Zeit alles nochmals umgestellt werden muss und derselbe Aufwand nochmals anfällt, wenn ein schweizweites Betreibungsregister aufgebaut und eingeführt wird. Aus diesem Grund empfiehlt der VZGV, im jetzigen Moment auf die Erarbeitung einer kantonalen Lösung zu verzichten, bis das weitere Vorgehen in Bern definitiv bekannt ist. Die durch den Verzicht auf das kantonale Register eingesparten Ressourcen können teilweise in ein solches Projekt investiert werden. …“ Direkter Link vzgv.ch – Vernehmlassung „Zentrales Betreibungsregister“ 161005_vzgv-stellungnahme-betreibungsregister