BGE: Rückweisung FB bei Zustellung A-Post plus abgewiesen
Die Zustellung einer Rechtsöffnungsverfügung der Krankenkasse mit A-Post plus genügt um die Fortsetzung der Betreibung einzuleiten. Vorerst: Da der Schuldner sich anschliessend mittels Beschwerde zur Wehr setzen kann.
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