BGE: Rückweisung FB bei Zustellung A-Post plus abgewiesen

Die Zustellung einer Rechtsöffnungsverfügung der Krankenkasse mit A-Post plus genügt um die Fortsetzung der Betreibung einzuleiten. Vorerst: Da der Schuldner sich anschliessend mittels Beschwerde zur Wehr setzen kann.