Damit ein Süchtiger eine IV-Rente bekommt, muss klar sein, dass die betroffene Person nicht arbeiten kann. Das entscheidet ein Arzt. Dazu kann der Suchtkranke zu einer Therapie verpflichtet werden. Macht er diese nicht, werden die Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen. Markus Kaufmann von der Skos freut sich aber noch aus einem anderen Grund über den Entscheid des Bundesgerichts: «Die IV hat oft mehr Möglichkeiten und die besseren Instrumente, um die Betroffenen bei der beruflichen Integration zu unterstützen.»

Weiterlesen.