Zwangsvollstreckungen Grundsätzlich versteht man unter Zwangsvollstreckungen das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Im Kanton Zürich kann mit dem Vollzug eines vollstreckbaren Entscheids des urteilenden Gerichts, in welchem konkrete Vollstreckungsmassnahmen angeordnet wurden, das Gemeinde- / Stadtammannamt beauftragt werden. Ausweisung (Exmission) von Mietern und Pächtern (Art. 343 Abs. 1 lit. d ZPO / … Vollstreckung und Zustellung weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden