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8424 Embrach / 3-geschossiges, 5.5-Zimmer, einseitig angebautes Einfamilienhaus, 1 Parkplatz in Unterniveau-Garage

Home≻Grundstücke≻8424 Embrach / 3-geschossiges, 5.5-Zimmer, einseitig angebautes Einfamilienhaus, 1 Parkplatz in Unterniveau-Garage
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8424 Embrach / 3-geschossiges, 5.5-Zimmer, einseitig angebautes Einfamilienhaus, 1 Parkplatz in Unterniveau-Garage

Betreibungsamt Embrachertal

Ort und Datum der Steigerung: 8424 Embrach, 23.03.2023.

Zeit / Lokal: 14:00 Uhr, Gemeindehaussaal, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach

Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf ab dem 21.02.2023 unter www.embrach.ch.

Steigerungsobjekte:

1. Grundstück

Gemeinde Embrach Grundbuch Blatt 908, Liegenschaft, Kataster 1681, EGRID CH757848773842

3-geschossiges, 5.5 – Zimmer, einseitig angebautes Einfamilienhaus mit 1 Parkplatz in Unterniveau-Garage, in Langwise 19, 8424 Embrach

Gebäudefläche Wohnen: 732, Gartenanlage: 91 m2, Nettowohnfläche: 152 m2

2. Dingliche Verbindung / subjektiv-dingliche Verbindung

Mit diesem Grundstück (GB Embrach-Nr. 908) ist verbunden: 1/50 subjektiv-dingliches Miteigentum an Blatt 754, Embrach, dat. 24.11.1975, Beleg 218

Beschreibung des beherrschten Grundstücks (2)

Grundbuch Blatt 754, Liegenschaft, Kataster 1815, EGRID CH413877487774, Embrach

Unterirdisches Gebäude / Unterniveau-Garage Nr. 05601890 (Teil), befestigte Fläche, Gartenanlage, geschlossener Wald, stehendes Gewässer, In Langwise 45.1

3. Dingliche Verbindung / subjektiv-dingliche Verbindung

Mit diesem Grundstück (GB Embrach-Nr. 908) ist verbunden: 1/50 subjektiv-dingliches Miteigentum an Blatt 943, Embrach, dat. 24.11.1975, Beleg 218

Beschreibung des beherrschten Grundstücks (3)

Grundbuch Blatt 943, Liegenschaft, Kataster 1680, EGRID CH743848777896, Embrach

Unterirdisches Gebäude Nr. 05601889 (Teil), befestigte Fläche, Gartenanlage

4. Dingliche Verbindung / subjektiv-dingliche Verbindung

Mit diesem Grundstück (GB Embrach-Nr. 908) ist verbunden: 1/50 subjektiv-dingliches Miteigentum an Blatt 958, Embrach, dat. 24.11.1975, Beleg 218

Beschreibung des beherrschten Grundstücks (4)

Grundbuch Blatt 958, Liegenschaft, Kataster 1758, EGRID CH857848773808, Embrach

Gebäude Wohnen Nr. 05601884 (Teil) Illingerstrasse 65, befestigte Fläche, Gebäude

5. Dingliche Verbindung / subjektiv-dingliche Verbindung

Mit diesem Grundstück (GB Embrach-Nr. 908) ist verbunden: 1/50 subjektiv-dingliches Miteigentum an Blatt 1016, Embrach dat. 24.11.1975, Beleg 218

Beschreibung des beherrschten Grundstücks (5)

Grundbuch Blatt 1016, Liegenschaft, Kataster 1791, EGRID CH657048773801, Embrach, Humusierte Fläche

Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.

Betreibungsamtliche Schätzung des Grundstücks: CHF 900’000.00
Im Sinne von Art. 9 Abs. 2 i.V.m. Art. 99 Abs. 2 VZG sind Sie berechtigt, innert 10 Tagen, beim Bezirksgericht Bülach, Aufsichtsbehörde über Betreibungsämter, Spitalstrasse 13, Postfach, 8180 Bülach, eine begründete, im Doppel ausgefertigte und mit einem Antrag versehene Beschwerde einzureichen und gegen Vorschuss der entstehenden Kosten eine neue Schätzung durch Sachverständige zu verlangen. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist wird die betreibungsamtliche Schätzung rechtskräftig.
Geführe Besichtigungen: Auf Anfrage per E-Mail oder telefonisch
E-Mail: [email protected] / Telefonnummer: 044 866 36 70

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers.
Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 55’000.00 wie folgt zu leisten:
a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Embrachertal, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder
b) durch einen von der Zürcher Kantonalbank an die Order des Betreibungsamtes Embrachertal ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder
c) in bar (im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen).
Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Embrachertal im Voraus mittels Überweisung
(IBAN CH74 0900 0000 8533 7755 7, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung GB Embrach Blatt 908 für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100’000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 30 Tagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Rechtliche Hinweise
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.

Betreibungsamt Embrachertal

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