Pfändungsvollzug

Erfolgt der Vollzug im Pfändungsverfahren lädt das Betreibungsamt den Schuldner vor und stellt ihm eine Pfändungsankündigung (inklusive beizubringende Belege und die Strafbarkeitsbestimmungen gemäss Art. 90 SchKG zu. Der Vollzug hat umgehend zu erfolgen, sofern der Schuldner die gesamte Forderung nicht sofort tilgen kann. Bei der Durchführung der Pfändung sind die Pflichten des Schuldners in Art. … Pfändungsvollzug weiterlesen