(VO des Obergerichtes über die Beglaubigung durch die Gemeinde- / Stadtammänner) Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann/Stadtammann vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von: Unterschriften/Handzeichen Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen Kopien Originale sind vorzulegen Protokollauszügen Originale sind vorzulegen der Sicherung eines Datums Eine Beglaubigung kann in der ganzen … Beglaubigung weiterlesen
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