Beglaubigung (VO des Obergerichtes über die Beglaubigung durch die Gemeinde- / Stadtammänner) Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann/Stadtammann vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von: Unterschriften/Handzeichen Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen Kopien Originale sind vorzulegen Protokollauszügen Originale sind vorzulegen der Sicherung eines Datums Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde- / Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.