Amtsmissbrauch? Abmeldebestätigung infolge Steuerschulden verweigert Hinzugefügt am 28. Juli 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Textauszug aus dem Tages-Anzeiger / Newsnet vom 28. Juli 2016 Gegen Auswanderer hatte der Steuerbeamte keine Chance Weil er einen säumigen Steuerschuldner die Abmeldebestätigung verweigert hat, muss sich der Steuersekretär der Gemeinde Freienstein-Teufen vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Er ist wegen Amtsmissbrauch und allenfalls Nötigung angeklagt. Die Gemeinde Freienstein-Teufen im Zürcher Unterland wollte im Jahr 2012 verhindern, dass sich ein Einwohner ins Ausland absetzt ohne seine Steuerschuld zu begleichen. Der Mann hatte sich während mehrerer Jahre geweigert, Steuern zu zahlen. Der nun beschuldigte Gemeindemitarbeiter sorgte intern dafür, dass der Steuersünder keine Abmeldebestätigung erhielt. Dies ist allerdings nicht legal. Das Bundesgericht entschied 2001, dass die Verweigerung der Abmeldung gegen das Willkürverbot verstosse. Der Fiskus habe seine Forderungen auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg einzutreiben. Weiterlesen. 160729_Steueramtschef verurteilt – aber ohne Strafe – „Das ist das erste Mal in meiner Karriere, dass ich so etwas mache“, sagte der Richter (Tages-Anzeiger / Newsnet) 160729_Gericht macht sich nicht zum Adjutanten eines Steuersünders – Der Arrest für Steuersünder im Ausland (Landbote)