Betreibungsamt Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) überlässt gemäss Art. 1 SchKG die Bildung von Betreibungs- und Konkurskreisen den Kantonen. Jeder Betreibungskreis verfügt über ein Betreibungsamt, das von der Betreibungsbeamtin oder vom Betreibungsbeamten geleitet wird, welche/r im Kanton Zürich zugleich in Personalunion als Gemeinde- bzw. Stadtammann fungiert. Im Kanton Zürich bestehen zurzeit 58 Betreibungsämter, welche im Jahr 2017 410’617 Zahlungsbefehle zustellten und 208’674 Pfändungen vollzogen. Die Konkursämter sind für die Durchführung der von den Konkursgerichten eröffneten Konkursverfahren zuständig. Dem Konkursbeamten oder der Konkursbeamtin obliegt die Leitung des Konkursamtes. Im Kanton Zürich ist dies die Notarin oder der Notar, welche/r gleichzeitig auch dem Notariat und dem Grundbuchamt vorsteht. Das Konkursamt bildet zusammen mit dem Notariat und dem Grundbuchamt eine Amtsstelle. In den einzelnen Rubriken Einleitung, Fortsetzung, Verwertung und Solvabilitätsauskünfte finden Sie Informationen zu den wichtigsten Tätigkeiten eines Betreibungsamtes. Das Betreibungsamt hat weitere Aufgaben, welche nachfolgend aufgeführt sind (externe Links): Der Arrest Die Retention Das Eigentumsvorbehaltsregister Das SchKG und die damit verbundenen Massnahmen in der Zwangsvollstreckung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. In diesen werden auch Fristen bestimmt, zuständige Gerichtsbarkeiten festgelegt und strafbare Handlungen geahndet. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen (externe Links): Fristen im SchKG Gerichtsverfahren im SchKG Strafbestimmungen zum SchKG