Betreibungsauskunft bestellen Sie verlangen über sich selbst einen Registerauszug Diesen können Sie entweder persönlich oder durch eine Drittperson, mit einer schriftlichen Vollmacht oder einem Ausweis der/des Auskunftsbegehrenden versehen, im Betreibungsamt abholen. Die Gebühr beträgt Fr. 17.00 in bar. Sowohl natürliche wie auch juristische Personen, welche im Betreibungskreis wohnhaft sind bzw. Ihren Sitz haben, können eine solche Selbstauskunft in der Regel direkt über die Online-Portale des zuständigen Betreibungsamtes bestellen. Angebote von Dritten sind nicht zu empfehlen (Mehrkosten und längere Dauer bis zum Erhalt des Betreibungsauszuges). Auskunft über eine Person / Firma Jede Person, die ein Interesse im Sinne von Art. 8a SchKG glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungsämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. Das Einsichtsrecht für Dritte erlischt fünf Jahre nach Abschluss allfälliger Verfahren. Verlustscheine sind bis zur Löschung oder nach der Verjährungsfrist von 20 Jahren in Auskünften erwähnt. Ein Interesse ist dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt. Sie machen Ihr Interesse glaubhaft, indem Sie zum Beispiel eine Rechnung vorlegen, aus der hervor geht, dass die natürliche oder juristische Person, über die Sie Auskunft wünschen, Ihnen Geld schuldet. Weitere Beispiele wären Kreditanträge, Mietverträge, Bestellscheine oder eine Schuldanerkennung. Sie können Ihr Interesse ausserdem auch durch eine plausible Beschreibung (schriftlich) glaubhaft machen. Keine Auskünfte können per Telefon, per Fax oder E-Mail erteilt werden. Die schriftliche Anfrage muss enthalten: Name, Vorname, Adresse der Auskunft stellenden sowie der angefragten Person glaubhafter Interessennachweis über die angefragte Person: siehe vorstehend bei einer Selbstauskunft: siehe vorstehend das Auskunftsgesuch muss mit einer Originalunterschrift unterzeichnet sein Kosten Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt Fr. 17.00. Für die mündliche Erteilung der Auskunft am Schalter des Betreibungsamtes werden Fr. 9.00 verrechnet. Weitere Verrichtungen (zum Beispiel Adressermittlungskosten, Portoauslagen, Mehrzeit) werden zusätzlich verrechnet. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen. Bitte beachten Sie, sofern Sie Auskunft über eine Drittperson wünschen, die korrekte Einreichung Ihres Auskunftsgesuches (Informationen zur Betreibungsauskunft EJPD). Ansonsten es aus rechtlichen, wie auch administrativen Gründen zu einer automatischen kostenpflichtigen Rückweisung (externer Link) kommt.