Solvabilitätsauskünfte Der Betreibungsauszug Bestehen Zweifel an der Zahlungsmoral oder der Zahlungsfähigkeit eines möglichen Vertragspartners, dann empfiehlt es sich sehr, in einem möglichst frühen Stadium einer Rechtsbeziehung Auskünfte einzuholen und die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Bei grossen Geschäften werden oft Profis eingeschaltet, die den möglichen Geschäftspartner einer umfassenden Bonitätsprüfung unterziehen. Oft verlangt der (zukünftige) Gläubiger auch, dass die Hausbank des (zukünftigen) Geschäftspartners Garantien abgibt. Bei kleineren Geschäften kämen all diese Massnahmen viel zu teuer. Eine kostengünstige Möglichkeit bietet aber Art. 8a SchKG: Wer ein Interesse glaubhaft macht, kann auf dem zuständigen Betreibungsamt Einsicht in das Betreibungsregister nehmen und einen Betreibungsauszug bestellen Auf diesem sind die Betreibungen der letzten fünf Jahre und die Verlustscheine der letzten 20 Jahre ersichtlich. Art. 8a SchKG hält ausdrücklich fest, dass ein Anspruch auf Einsicht besteht, wenn eine Auskunft in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags verlangt wird.