Standesregeln Zweck Die Standesregeln für die Mitglieder des Verbandes der Gemeinde- / stadtammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich bezwecken die Umschreibung der berufsethischen Grundsätze für die Arbeit der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich sowie die Festlegung von Verfahren und Sanktionen bei Verletzung dieser Grundsätze. Die Standesregeln beziehen sich nicht auf Gesetzesverletzungen, welche durch die Aufsichtsbehörden wahrgenommen werden müssen. Geltungsbereich Die Standesregeln gelten für alle Mitglieder des Verbandes. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Gemeinde- / stadtammänner und Betreibungsbeamten sind verantwortlich, dass die Grundsätze dieser Berufsordnung auch von ihrem Personal und von den durch sie beauftragten Drittpersonen eingehalten werden. Standesregeln VGBZ (1669 Downloads )