Formulare / Weitere Dienste In der Rubrik Formulare / Online-Dienste finden Sie die gängigen Betreibungsformulare und weitere Hilfestellungen und Informationen im Betreibungsverfahren. Das Bundesamt für Justiz bietet eine Dienstleistung an (extern verlinkt), in welchem Sie das Betreibungsbegehren direkt ausfüllen und ausdrucken können, prüfen Sie ob dies allenfalls eine Option für Sie ist. Dieses Angebot ist insbesondere für Einzelpersonen geeignet, welche mit dem SchKG nicht besonders vertraut sind. Dem Betreibungsbegehren sind keine weiteren Unterlagen und/oder Akten beizulegen. Die elektronische (Daten-)Übermittlung (von Begehren) ist zur Zeit nur für grössere Gläubiger möglich (siehe Projekt eSchKG). Per E-Mail eintreffende Begehren können nicht entgegen genommen werden (fehlende Originalunterschrift).