BR will Covid-Unterstützungshilfen anpassen Hinzugefügt am 20. November 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug LawMedia Redaktion vom 18. November 2020) Aufgrund der zweiten Welle hat der Bundesrat (BR) am 18. November 2020 beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19 Gesetz vorzuschlagen. Ziel Bessere Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen der zweiten Welle der Covid-Pandemie Der Vorschlag beinhaltet eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt CHF 1 Mrd. Erhöhung des Bundesanteils am Härtefallprogramm auf rund zwei Drittel Erweiterung der Leistungen im Bereich der Kurzarbeit Unterstützung professioneller und semiprofessioneller Sport-Klubs mit à-fonds-perdu-Beiträgen Einleitung Der BR erachtet zwar das bisherige Massnahmendispositiv zur Abfederung der Folgen der Pandemie als grundsätzlich ausreichend. Er will aber mit punktuellen Anpassungen eine Grundlage schaffen, um besser auf die Entwicklungen der zweiten Welle reagieren zu können. Botschaft an Parlament Der BR unterbreitet daher dem Parlament eine Botschaft zu folgenden Gesetzesänderungen: Covid-19-Gesetz Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz Vorschlag zu Änderungen des Covid-19-Gesetzes Im Covid-19-Gesetz sollen insbesondere folgende Artikel angepasst werden: Härtefälle (Art. 12) Sport (Art. 13 und neu Art. 12b) Arbeitslosenversicherung (Art. 17) Im Einzelnen (Auszug) Härtefälle Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen Erhöhung auf CHF 1 Mrd. Anteil des Bundes an diesen Kosten bis CHF 400 Mio. resp. 50 % (d.h. CHF 200 Mio.) und danach 80 % (d.h. CHF 480 Mio.) Kostenübernahme durch den Bund rund zwei Drittel durch die Kantone ein Drittel Regelung der Details in der Verordnung, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 01.12.2020 in Kraft treten soll Erleichterter Datenzugang für die Kantone Der BR will den Kantonen mit Erleichterungen im Vollzug sowie mit einem vereinfachten Zugang zu den Unternehmensdaten entgegenkommen! Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) Arbeitsplatzsicherung und Vermeidung von Entlassungen Zur Arbeitsplatzsicherung und zur Vermeidung Covid-bedingter Entlassungen sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung gezielt erweitert werden Erneuerung der Notrechtsmassnahmen Der BR will mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführen KAE-Ausdehnung auf befristete Arbeitsverhältnisse / Aufhebung Karenzfrist Weiter soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden. Neue Covid-19-Notfallkredite? Der BR hat zudem eine Diskussion über eine Reaktivierung des Covid-19-Kreditprogramms geführt und dabei festgestellt: Diese Kredite im Frühjahr hatten den Charakter einer Nothilfe zur Überbrückung der Liquiditätsprobleme in den ersten Monaten der Pandemie Die aktuelle Lage der sog. zweiten Welle sei nicht vergleichbar mit der ersten Welle So seien bereits bedeutende staatliche Unterstützungsmassnahmen am Laufen und bei Vergabe von ordentlichen Geschäftskrediten durch die Banken sei kein Marktversagen erkennbar Die Härtefallhilfe sei nach Ansicht des BR daher aktuell das beste Instrument für eine rasche und gezielte Abfederung der negativen Folgen von Covid-19 bei schwer betroffenen Unternehmen Für eine rasche Hilfe bei einer allfälligen Kreditklemme beantrage der BR dem Parlament eine Delegationsnorm zur Errichtung eines neuen Kreditprogramms Der BR könne so bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation und im Falle, dass die Kreditversorgung nicht mehr ausreichend funktioniere, auf Verordnungsstufe ein neues Solidarbürgschaftssystem errichten. … Der BR hat dem Parlament den Gesetzesentwurf mit der Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession unterbreitet. Weiterlesen.
Ziel Bessere Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen der zweiten Welle der Covid-Pandemie Der Vorschlag beinhaltet eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt CHF 1 Mrd. Erhöhung des Bundesanteils am Härtefallprogramm auf rund zwei Drittel Erweiterung der Leistungen im Bereich der Kurzarbeit Unterstützung professioneller und semiprofessioneller Sport-Klubs mit à-fonds-perdu-Beiträgen Einleitung Der BR erachtet zwar das bisherige Massnahmendispositiv zur Abfederung der Folgen der Pandemie als grundsätzlich ausreichend. Er will aber mit punktuellen Anpassungen eine Grundlage schaffen, um besser auf die Entwicklungen der zweiten Welle reagieren zu können. Botschaft an Parlament Der BR unterbreitet daher dem Parlament eine Botschaft zu folgenden Gesetzesänderungen: Covid-19-Gesetz Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz Vorschlag zu Änderungen des Covid-19-Gesetzes Im Covid-19-Gesetz sollen insbesondere folgende Artikel angepasst werden: Härtefälle (Art. 12) Sport (Art. 13 und neu Art. 12b) Arbeitslosenversicherung (Art. 17) Im Einzelnen (Auszug) Härtefälle Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen Erhöhung auf CHF 1 Mrd. Anteil des Bundes an diesen Kosten bis CHF 400 Mio. resp. 50 % (d.h. CHF 200 Mio.) und danach 80 % (d.h. CHF 480 Mio.) Kostenübernahme durch den Bund rund zwei Drittel durch die Kantone ein Drittel Regelung der Details in der Verordnung, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 01.12.2020 in Kraft treten soll Erleichterter Datenzugang für die Kantone Der BR will den Kantonen mit Erleichterungen im Vollzug sowie mit einem vereinfachten Zugang zu den Unternehmensdaten entgegenkommen! Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) Arbeitsplatzsicherung und Vermeidung von Entlassungen Zur Arbeitsplatzsicherung und zur Vermeidung Covid-bedingter Entlassungen sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung gezielt erweitert werden Erneuerung der Notrechtsmassnahmen Der BR will mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführen KAE-Ausdehnung auf befristete Arbeitsverhältnisse / Aufhebung Karenzfrist Weiter soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden. Neue Covid-19-Notfallkredite? Der BR hat zudem eine Diskussion über eine Reaktivierung des Covid-19-Kreditprogramms geführt und dabei festgestellt: Diese Kredite im Frühjahr hatten den Charakter einer Nothilfe zur Überbrückung der Liquiditätsprobleme in den ersten Monaten der Pandemie Die aktuelle Lage der sog. zweiten Welle sei nicht vergleichbar mit der ersten Welle So seien bereits bedeutende staatliche Unterstützungsmassnahmen am Laufen und bei Vergabe von ordentlichen Geschäftskrediten durch die Banken sei kein Marktversagen erkennbar Die Härtefallhilfe sei nach Ansicht des BR daher aktuell das beste Instrument für eine rasche und gezielte Abfederung der negativen Folgen von Covid-19 bei schwer betroffenen Unternehmen Für eine rasche Hilfe bei einer allfälligen Kreditklemme beantrage der BR dem Parlament eine Delegationsnorm zur Errichtung eines neuen Kreditprogramms Der BR könne so bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation und im Falle, dass die Kreditversorgung nicht mehr ausreichend funktioniere, auf Verordnungsstufe ein neues Solidarbürgschaftssystem errichten. … Der BR hat dem Parlament den Gesetzesentwurf mit der Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession unterbreitet. Weiterlesen.
Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen Erhöhung auf CHF 1 Mrd. Anteil des Bundes an diesen Kosten bis CHF 400 Mio. resp. 50 % (d.h. CHF 200 Mio.) und danach 80 % (d.h. CHF 480 Mio.) Kostenübernahme durch den Bund rund zwei Drittel durch die Kantone ein Drittel Regelung der Details in der Verordnung, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 01.12.2020 in Kraft treten soll Erleichterter Datenzugang für die Kantone Der BR will den Kantonen mit Erleichterungen im Vollzug sowie mit einem vereinfachten Zugang zu den Unternehmensdaten entgegenkommen! Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) Arbeitsplatzsicherung und Vermeidung von Entlassungen Zur Arbeitsplatzsicherung und zur Vermeidung Covid-bedingter Entlassungen sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung gezielt erweitert werden Erneuerung der Notrechtsmassnahmen Der BR will mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführen KAE-Ausdehnung auf befristete Arbeitsverhältnisse / Aufhebung Karenzfrist Weiter soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden.
Arbeitsplatzsicherung und Vermeidung von Entlassungen Zur Arbeitsplatzsicherung und zur Vermeidung Covid-bedingter Entlassungen sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung gezielt erweitert werden Erneuerung der Notrechtsmassnahmen Der BR will mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführen KAE-Ausdehnung auf befristete Arbeitsverhältnisse / Aufhebung Karenzfrist Weiter soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden.
Der BR hat zudem eine Diskussion über eine Reaktivierung des Covid-19-Kreditprogramms geführt und dabei festgestellt: Diese Kredite im Frühjahr hatten den Charakter einer Nothilfe zur Überbrückung der Liquiditätsprobleme in den ersten Monaten der Pandemie Die aktuelle Lage der sog. zweiten Welle sei nicht vergleichbar mit der ersten Welle So seien bereits bedeutende staatliche Unterstützungsmassnahmen am Laufen und bei Vergabe von ordentlichen Geschäftskrediten durch die Banken sei kein Marktversagen erkennbar Die Härtefallhilfe sei nach Ansicht des BR daher aktuell das beste Instrument für eine rasche und gezielte Abfederung der negativen Folgen von Covid-19 bei schwer betroffenen Unternehmen Für eine rasche Hilfe bei einer allfälligen Kreditklemme beantrage der BR dem Parlament eine Delegationsnorm zur Errichtung eines neuen Kreditprogramms Der BR könne so bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation und im Falle, dass die Kreditversorgung nicht mehr ausreichend funktioniere, auf Verordnungsstufe ein neues Solidarbürgschaftssystem errichten. … Der BR hat dem Parlament den Gesetzesentwurf mit der Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession unterbreitet. Weiterlesen.
Der BR hat dem Parlament den Gesetzesentwurf mit der Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession unterbreitet. Weiterlesen.