Der BR stoppt die Schweiz (exkl. SchKG) Hinzugefügt am 16. März 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Es wurde zumindest seit der Pressekonferenz und den angeordneten Massnahmen durch den Bundesrat vom 13. März 2020 diskutiert, ob und wann der Bundesrat den Art. 62 SchKG anwendet. Dieser lautet wie folgt: „Im Falle einer Epidemie oder eines Landesunglücks sowie in Kriegszeiten kann der Bundesrat oder mit seiner Zustimmung die Kantonsregierung für ein bestimmtes Gebiet oder für bestimmte Teile der Bevölkerung den Rechtsstillstand beschliessen.“ Der Bundesrat hat anlässlich seiner heutigen Pressekonferenz entschieden, dass die Schweiz ab morgen zum Stillstand kommt. Zumindest bis auf den besagten Art. 62 des zur Verfügung stehenden Artikels im SchKG. Somit gilt auf unbestimmte Zeit auch noch kein Rechtsstillstand für alle Schuldner. Was dies für die gesamte Berufsbranche bedeutet, wird sich in naher Zukunft zeigen. Die Verbandsmitglieder werden entsprechende Empfehlungen zu gegebener Zeit erhalten. Jetzt kommt es auf uns alle an