FINMA politisiert Hinzugefügt am 7. August 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Medienmitteilung vom 18. Juli 2018 der FINMA: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Geldwäschereiverordnung-FINMA an. Die Anpassungen sind Teil eines Gesamtpakets und beinhalten Massnahmen als Folge des FATF-Länderberichts der Schweiz und berücksichtigen die Rückmeldungen in der Anhörung. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Financial Action Task Force (FATF) hat im Rahmen des vierten Länderexamens der Schweiz verschiedene Schwachstellen im Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Als Ergebnis befindet sich die Schweiz in einem vertieften Folgeprüfprozess. Damit die Schweiz diesen verlassen kann, sind unter anderem Anpassungen in der GwV-FINMA notwendig. Die Vorlage ist Teil eines Gesamtpakets von Folgemassnahmen zur FATF-Länderprüfung, über die der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 28. Juni 2017 bereits informiert hat. Die revidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) behebt Schwachstellen gemäss der FATF-Länderprüfung und übernimmt Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Enforcementpraxis der FINMA. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gibt so den Finanzintermediären genügend Zeit, sich den Änderungen anzupassen. Ausserdem können damit der FATF an der nächsten Folgeprüfung zentrale Fortschritte der Schweiz aufgezeigt werden. Die teilrevidierte GwV-FINMA konkretisiert die Anforderungen zur globalen Überwachung entsprechender Risiken. Dies betrifft Schweizer Finanzintermediäre mit Zweigniederlassungen oder Gruppengesellschaften im Ausland. Präzisiert werden auch die erforderlichen Massnahmen im Risikomanagement, wenn Sitzgesellschaften oder komplexe Strukturen eingesetzt werden oder Bezüge zu Hochrisikoländern bestehen. Zudem senkt die FINMA den Schwellenwert für Identifikationsmassnahmen bei Kassageschäften auf das FATF-Niveau von 15’000 Franken. Nationalrat will hohe Bargeldzahlungen weiterhin erlauben: Der Nationalrat hat seinen Widerstand gegen strengere Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei noch nicht ganz aufgegeben: Er will weder Bargeldzahlungen über 100 000 Franken verbieten noch Händler in die Pflicht nehmen. Der Widerstand bröckelt aber… Eine Bargeldlimite wird es künftig dennoch geben, nämlich für Zahlungen an Betreibungsbeamte und für Konkurs-Versteigerungen… (NZZ vom 27. November 2014 / sda). Weiterlesen. Kommentar / Textauszug von Christoph Mörgeli in der Nr. 30/31.2018 Die diskrete Medienmitteilung im Hochsommer sollte die Neuerung wohl möglichst tief hängen. Unter dem unverfänglichen Titel „FINMA veröffentlicht teilrevidierte Geldwäschereiverordnung“ schrieb sie im letzten Satz: „Zudem senkt die FINMA den Schwellenwert für Identifikationsmassnahmen bei Kassageschäftgen auf das FATF-Niveau von 15 000 Franken. Warum geht es konkret bei solchem Bürokratendeutsch? Ab 1. Januar 2020 sollen alle Bürger nur noch Käufe bis 15 000 Franken in bar bezahlen dürfen. Ansonsten müssen sie ihre Personalien detailliert belegen und erklären, woher genau das Geld stammt… Dabei ist im geltenden Geldwäschereigesetz ein Schwellenwert für Bargeld von 100 000 Franken vorgeschrieben. Das Parlament hat 2015 nach heftiger Diskussion und gegen den Willen des Finanzdepartements unter Eveline Widmer-Schlumpf ausdrücklich so entschieden. Nun soll der Gesetzgeber einmal mehr elegant ausgetrickst werden – mit Verweis auf internationale Regelungen… Besonders befremdlich ist das Vorpreschen der FINMA, weil gegenwärtig der Vernehmlassungsbericht und die bundesrätliche Vorlage zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung noch gar nicht vorliegen. Einmal mehr tanzt die FINMA dem Finanzdepartement von Ueli Maurer beziehungsweise dem Gesamtbundesrat auf der Nase herum. Alle für den Finanzmarkt relevanten Gesetze und Verordnungen werden hierzulande nämlich vom Parlament respektive vom Bundesrat verabschiedet… Dass die Schweizer Vertreter offenbar keinerlei Vorbehalte angemeldet und damit den erklärten Willen des Parlaments umdribbelt haben, belegt einmal mehr: In FINMA und Finanzdepartement ziehen unsere Beamten die entscheidenden politischen Strippen. Dabei halten sie sich an internationale Vorgaben und foutieren sich um den Schweizer Gesetzgeber. (Quellenangabe: Die Weltwoche / Direkter Link zum kostenpflichtigen Artikel). Die FINMA steht unter Dauerbeschuss. Politiker, Banker, Richter: Sie schiessen gegen die Superbehörde wie nie zuvor. Doch die Aufseher wehren sich. Weiterlesen (Textauszug Bilanz vom 20. August 2018 / von Dirk Schütz).