Gemeinde kündigt depressivem Polizisten – und verliert vor Gericht Hinzugefügt am 3. Februar 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 3. Februar 2026 / von Christian Häderli) Ein Polizist der Regionalpolizei Suret (AG) wollte nach einer Depression zurück in den Dienst, erhielt aber die Kündigung. Nun rügt das Obergericht das «ungeschickte und heikle» Vorgehen der Behörden. In Kürze: Das Obergericht entschied, dass die Kündigung eines Polizisten nach seiner Depression unrechtmässig war. Die Gemeinde Suhr missachtete rechtliche Formvorschriften und verweigerte dem Beamten das Gehör. Der 47-Jährige fand nach seinem Ausscheiden rasch eine Anstellung bei einem anderen Polizeikorps. Der Rechtsstreit kostet die Steuerzahler rund 40’000 Franken inklusive Entschädigung und Verfahrenskosten. Eigentlich wollte ein Polizist der Regionalpolizei Suret – einem Aargauer Polizeiverbund, der für die Gemeinden Suhr, Buchs und Gränichen zuständig ist – nach einer schweren Depression zurück in den Alltag finden. Die Therapie war erfolgreich, das ärztliche Zeugnis für einen schrittweisen Wiedereinstieg lag vor. Doch statt einer Rückkehr an den Schreibtisch oder in den Streifenwagen erwartete ihn im August 2024 das abrupte Ende seiner Karriere bei diesem Korps. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat das Obergericht nun entschieden: Die darauffolgende Kündigung durch die Gemeinde Suhr war nicht rechtens. Das Urteil wirft ein kritisches Licht auf den Umgang der Behörden mit psychischen Erkrankungen. Abbruch des Wiedereinstiegs bei der Regionalpolizei Der Fall nahm seinen Lauf, als der Polizist im August 2024 ankündigte, seine Arbeit ab September mit einem 50-Prozent-Pensum wieder aufnehmen zu wollen. Doch anstatt den Beamten einzugliedern, wurde er Ende August zur Kündigung vorgeladen. Als er den Termin aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig absagte, stellten die Verantwortlichen die Kündigung schriftlich zu – unter Missachtung rechtlicher Formvorschriften: So fehlte der Hinweis, dass der Polizist innert zehn Tagen einen anfechtbaren Entscheid des Gemeinderats verlangen kann. Das Obergericht bemängelte in seinem Urteil insbesondere, dass dem Mitarbeiter das rechtliche Gehör verweigert wurde. Zudem seien die Kollegen bereits über die Entlassung informiert worden, bevor diese rechtskräftig war – ein schwerer Verstoss gegen den Persönlichkeitsschutz. Argumente der Gemeinde hielten vor Obergericht nicht stand Die Gemeinde Suhr und die Regionalpolizei rechtfertigten die Trennung mit Sicherheitsbedenken. Ein Polizist mit psychischen Problemen könne keine Waffe tragen, zudem sei ein 50-Prozent-Pensum organisatorisch in dem kleinen Team nicht machbar. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Gemeinde hätte laut Urteil ein psychologisches Attest anordnen und durchsetzen müssen, statt eigenmächtig über die Dienstfähigkeit zu urteilen. Besonders bezeichnend: Nur vier Monate nach seinem Ausscheiden fand der 47-Jährige problemlos eine neue Anstellung als Polizist bei einem anderen Korps. Auch die Behauptung, das Vertrauensverhältnis sei irreparabel zerstört, liessen die Richter nicht gelten. Der Polizist habe sich ehrlich um seine Rückkehr bemüht, ihm sei jedoch nie eine echte Chance eingeräumt worden. Vielmehr schien die Nachfolge bereits geregelt: Ein neuer Mitarbeiter trat seinen Dienst an, kurz nachdem die Kündigung ausgesprochen worden war. Aufgrund dieser Versäumnisse sprach das Gericht dem Polizisten eine Entschädigung von 25’000 Franken zu, was etwa drei Monatslöhnen entspricht. Die Richter begründeten die Summe unter anderem mit dem «ungeschickten und heiklen» Vorgehen der Gemeinde: Der Mann sei über die Kündigungsabsichten absichtlich im Dunkeln gelassen und durch die vorzeitige Information seiner Kollegen unnötig vor den Kopf gestossen worden. Dass ihm trotz ehrlicher Bemühungen keine reale Chance auf einen Wiedereinstieg gegeben wurde, wog beim Strafmass schwer. Hohe Kosten für die Steuerzahlenden der Gemeinde Suhr Während der betroffene Polizist gegenüber der «Aargauer Zeitung» seine Erleichterung über das Urteil ausdrückte, zeigte sich die Gemeinde Suhr distanziert. Man sei mit dem Urteil zwar nicht einverstanden, verzichte aber aufgrund geringer Erfolgsaussichten auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Der Rechtsstreit kommt die Gemeinde Suhr teuer zu stehen: Inklusive Entschädigung, Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 40’000 Franken. Offen bleibt die Frage nach der Führungskultur bei der Regionalpolizei: Der Korpschef hatte öffentlich von «Langzeitkranken» gesprochen, von denen man sich habe trennen müssen – eine Haltung, die das Gericht im vorliegenden Fall als rechtlich unhaltbar zurückwies.