Gerichtliches Parkverbot: Anzeigemöglichkeit Mieter? Hinzugefügt am 27. August 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Anm. VGBZ-Redaktion: Im Kanton Zürich sind die Betreibungsämter, zugleich Gemeinde- und Stadtammannämter. Diese wiederum sind dafür zuständig, entsprechende Urteile der jeweiligen Bezirksgerichte umzusetzen (unter Beizug der Kantonspolizei und einer Firma, welche die entsprechenden Schilder herstellt). (Textbeitrag Ktipp vom 19. August 2025 / von Stefan Roder) «Ich wohne in einem Mietshaus mit Besucherparkplätzen. Für diese Parkplätze gilt ein richterliches Verbot, das die unbefugte Benutzung unter Strafe stellt. Trotzdem werden die Besucherparkplätze regelmässig von den Mietern anderer Liegenschaften benutzt. Kann ich die fehlbaren Fahrzeughalter anzeigen?» Nein. Nur der Eigentümer der Liegenschaft ist berechtigt, einen Strafantrag zu stellen. Als Mieter können Sie sich an Ihren Vermieter wenden und ihn auffordern, gegen die Parksünder aus der Nachbarschaft vorzugehen.