8152 Glattbrugg / 4 1/2-Zimmerwohnung im 2. OG, Kellerabteil im UG und Parkplatz in der Einstellhalle Betreibungsamt Opfikon Ort und Datum der Steigerung: 8152 Glattbrugg, 28.09.2023. Zeit / Lokal: 11:30 Uhr, Feuerwehrgebäude Opfikon, 1. Obergeschoss, Sitzungszimmer 11, Oberhauserstrasse 27 in 8152 Glattbrugg. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf ab dem 21.08.2023 bis 30.08.2023. Ort der Auflage: Betreibungsamt Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg (während den üblichen Öffnungszeiten). Steigerungsobjekte: Stadt Opfikon, Grundbuch Blatt 3603, Stockwerkeigentum, 131/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 3597, Kataster 6894, mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 5 im 2. Obergeschoss sowie Kellerabteil Nr. 5 im Untergeschoss, laut Begründungserklärung Beleg Nr. 249/1976 und den beigehefteten Aufteilungsplänen (dort rosa bemalt) an der Neugutstrasse 2, sowie Grundbuch Blatt 3626, Miteigentumsanteil, 16/100 Miteigentum am Grundstück Blatt 3607, mit Sonderrecht an einem Parkplatz in der Einstellhalle Nr. 9 im Untergeschoss Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks: In der Stadt Opfikon, laut Grundbuch Blatt 3597, Kataster 6894, Plan 4, Glattbrugg, Gesamtfläche 13a 4m2 – Gebäude, Gebäude Wohnen, Nr. 06601541, Neugutstrasse 2, Unterirdisches Gebäude, Nr. 066014541, Teil – Bodenbedeckung, Gebäude, befestigte Fläche und Gartenanlage gemäss Grundbuchauszug Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung : Fr. 900’000.00 (Steigerungsobjekte) / Fr. 6’930’000.00 (Gesamtliegenschaft). Geführte Besichtigung: Montag, 03. Juli 2023 sowie Donnerstag, 24. August 2023, jeweils um 15.30 Uhr – Treffpunkt beim Hauseingang an der Neugutstrasse 2, 8152 Glattbrugg. Rechtliche Hinweise Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle (sowie diverser Pfändungsgläubiger). Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 90’000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Opfikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) durch einen von der Zürcher Kantonalbank an die Order des Betreibungsamtes ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) in bar oder bei Anzahlungssumme über Fr. 100’000.–: bis maximal Fr. 100’000.– in bar, im Übrigen gemäss lit. a) oder b) oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Opfikon im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH4109000000800206243), Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung für den Fall des Zuschlags oder bis zum Maximalbetrag von Fr. 100’000.– in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Tagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 13. Juli 2023 beim Betreibungsamt Opfikon anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Betreibungsamt Opfikon