8152 Opfikon / 4 1/2-Zimmerwohnung im OG, Keller im UG und Autoeinstellplatz in unterirdischer Autoeinstellhalle Betreibungsamt Opfikon Ort und Datum der Steigerung: 8152 Glattbrugg, 28.09.2023. Zeit / Lokal: 10:00 Uhr, Feuerwehrgebäude Opfikon, 1. Obergeschoss, Sitzungszimmer 11, Oberhauserstrasse 27 in 8152 Glattbrugg. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf ab dem 21.08.2023 bis 30.08.2023. Ort der Auflage: Betreibungsamt Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg (während den üblichen Öffnungszeiten). Steigerungsobjekte: Stadt Opfikon, Grundbuch Blatt 5228, Stockwerkeigentum, 27/1’000 Miteigentum am Grundstück Blatt 5020, Kataster 8070, mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 57 im Obergeschoss und am Keller Nr. 57 im Untergeschoss, beides im Hause Rietgrabenstrasse 70, im Aufteilungsplan Nr. 9 (Wohnung) der Planakten Nr. 1210 sowie im Plan 1 sub HB 1998 Nr. 294 (Keller) dunkelgrün umrandet und mit Nr. 57 bezeichnet, laut Begründungserklärung vom 18.06.1998, Beleg Nr. 149, sowie Grundbuch Blatt 5284, Miteigentumsanteil, 1/95 Miteigentum am Grundstück Blatt 5117, mit Sonderrecht an einem Autoeinstellplatz in der unterirdischen Autoeinstellhalle an der Rietgrabenstrasse 60/62/74/76, 8152 Opfikon Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks: In der Stadt Opfikon, selbständiges und dauerndes Baurecht (bis 20.05.2062), laut Baurechtsvertrag vom 20.05.1996, laut Grundbuch Blatt 5020, Kataster 8070, Plan 33, Opfikon, Gesamtfläche 42a 8m2, Gebäude – Gebäude Wohnen, Nr. 06601740, Rietgrabenstrasse 72, Rietgrabenstrasse 72a, Gebäude Wohnen, Nr. 06601739, Rietgrabenstrasse 54a, Rietgrabenstrasse 54, Gebäude Wohnen, Nr. 06601739, Rietgrabenstrasse 56, Gebäude Wohnen, Nr. 06601739, Rietgrabenstrasse 58, Rietgrabenstrasse 58a, Gebäude Wohnen, Nr. 06601740, Rietgrabenstrasse 70, Gebäude Wohnen, Nr. 06601740, Rietgrabenstrasse 68, Gebäude Wohnen, Rietgrabenstrasse 66, Gebäude Wohnen, Nr. 06601740, Rietgrabenstrasse 64a, Rietgrabenstrasse 64 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung : Fr. 850’000.00 (Steigerungsobjekte) / Fr. 28’840’000.00 (Gesamtliegenschaft). Geführte Besichtigung: Montag, 03. Juli 2023 sowie Donnerstag, 24. August 2023, jeweils um 10.30 Uhr – Treffpunkt beim Hauseingang an der Rietgrabenstrasse 70, 8152 Opfikon. Rechtliche Hinweise Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 85’000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Opfikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) durch einen von der Zürcher Kantonalbank an die Order des Betreibungsamtes ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) in bar oder bei Anzahlungssumme über Fr. 100’000.–: bis maximal Fr. 100’000.– in bar, im Übrigen gemäss lit. a) oder b) oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Opfikon im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH4109000000800206243), Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung für den Fall des Zuschlags oder bis zum Maximalbetrag von Fr. 100’000.– in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Tagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 13. Juli 2023 beim Betreibungsamt Opfikon anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Betreibungsamt Opfikon