8620 Wetzikon / Doppeleinfamilienhaus 4 1/2 Zimmer Betreibungsamt Wetzikon Steigerungsobjekte: Doppeleinfamilienhaus 4 1/2-Zimmer mit drei Aussenparkplätze In der Stadt Wetzikon, laut Grundregister Blatt 3681, Liegenschaft, Kataster 709, EGRID CH715276957744, Schöneich, Plan 18, Hofstrasse 38, 8620 Wetzikon, Gesamtfläche 475 m2 mit folgender Aufteilung: Gebäude Wohnen, Nr. 12102281, Hofstrasse 38, 71 m2, befestigte Fläche 38 m2, Gartenanlage 366 m2. Grenzen laut Katasterplan. Vormerkungen laut Grundregisterauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 1’110’000.00 Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers an 1. Pfandstelle. Besichtigung: Dienstag, 15. August 2023, 14:00 Uhr, Treffpunkt beim Hauseingang an der Hofstrasse 38, 8620 Wetzikon (geführte Besichtigung). Bitte die Tiefgarage der Migros Unterwetzikon, Hofstrasse 47, 8620 Wetzikon ZH, zum Parken nutzen. Angaben zur Steigerung Mittwoch, 13. September 2023, 14:00 Uhr, Stadtverwaltung Wetzikon, Stadthaussaal, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon Rechtliche Hinweise Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 100’000.00 wie folgt zu leisten: Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Wetzikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder in bar (im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Wetzikon im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH6909000000800006792), Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung vom 13.09.23 für den Fall des Zuschlags, oder bis zum Maximalbetrag von Fr. 100’000.– in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Tagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 04. August 2023 beim Betreibungsamt Wetzikon anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Angaben zur Steigerung: Stadtverwaltung Wetzikon, Stadthaussaal, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Eingabefrist: 04.08.2023 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 15.08.2023 bis 24.08.2023 beim Betreibungsamt Wetzikon (während den üblichen Öffnungszeiten) Kontaktstelle: Betreibungsamt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon