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Hasse deinen Nächsten

Hinzugefügt am 8. Mai 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag NZZ Folio vom 21. April 2026 / von Tom Felber)

Wenn sich die Nachbarn das Leben zur Hölle machen – wie Axt gegen Golfschläger oder erpresserischer Baurekurs.

Axt gegen Golfschläger
In einem beschaulichen Quartier am rechten Zürichseeufer schlägt ein Maler im September 2019 mit einer Axt wie ein Berserker auf die Türe und ein Fenster eines Kellers ein. In diesem versteckt sich sein Nachbar vor ihm.  Weil der Täter so nicht hineinkommt, kriecht er – laut Anklage – über den Gartensitzplatz in die Fluchtröhre des Luftschutzraumes und tritt dort mit den Füssen «wie von Sinnen» gegen das Kellerfenster. Dabei soll er den Nachbarn übelst mit Schimpfwörtern eingedeckt und mehrfach verkündet haben, ihn zu töten.

Durch den Lärm wird auch die Ehefrau des Eingeschlossenen aufgeschreckt. Als sie weinend nachschaut, woher der Lärm kommt, soll der Beschuldigte ihr gesagt haben, sie solle «die Fresse» halten , sonst werde er sie mit der Axt totschlagen.
Vor dem Bezirksgericht Meilen räumt er im Juli 2020 ein: Ja, «wie beknackt» habe er mit der Axt auf die Türe eingeschlagen. Auslöser dafür sei aber der Nachbar gewesen, der die ganze Hausgemeinschaft tyrannisiere und ihn zuerst mit einem Golfschläger bedroht habe. Daraufhin sei er um sein Leben in die Wohnung gerannt und habe eine Axt geholt. Er sei froh über die solide Arbeit des Schreiners. Denn wäre die Kellertüre tatsächlich aufgegangen, hätte er selbst das wahrscheinlich nicht überlebt. Der Golfschläger sei nämlich viel länger als seine kleine Axt gewesen. Der Beschuldigte wird wegen mehrfacher Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Die entführte Katze
Eine Rentnerin in der Stadt Zürich soll eine Katze namens Miau über Monate angefüttert und zeitweise auch in ihrer Wohnung eingesperrt haben. Dabei gehört Miau eigentlich einer Familie, die nur vierzig Meter von der Rentnerin entfernt wohnt. Die rechtmässige Besitzerin ist machtlos. Sie verfasst eingeschriebene Briefe an die Rentnerin, stellt einen Strafantrag bei der Stadtpolizei Zürich, sucht Rat bei der Stiftung für das Tier im Recht, nimmt Kontakt mit dem Zürcher Tierschutz auf und veranlasst zwei Polizeikontrollen; alles vergeblich. Als der Tierschutz die Katze holen will, macht die Rentnerin die Türe einfach nicht auf.
Schliesslich verschenkt die Mittsiebzigerin Miau kurzerhand einem Bekannten im Kanton Aargau. Doch dort fliegt die Entführung auf. Als eine Tierärztin die stark übergewichtige Katze behandeln soll, stellt sie fest, dass das Tier gechippt ist. Allerdings lautet der Chip auf die rechtmässige Besitzerin in der Stadt Zürich, bei der sich die Tierärztin nun meldet. Für die Familie folgt ein Happy End: Miau kehrt wieder heim.

Für die Rentnerin hingegen bestätigt das Zürcher Obergericht im Juli 2025 einen Schuldspruch wegen Sachentziehung und eine bedingte Geldstrafe. Sie muss die Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 7200 Franken bezahlen.

Erpresserischer Baurekurs
Eine Seniorin befürchtet, ihre exklusive Aussicht auf den Zürichsee zu verlieren. Sie bewohnt seit über fünfzig Jahren ein Einfamilienhaus, nun hat eine Immobilienfirma das Nachbargrundstück gekauft und plant einen Neubau.

Als die Gemeinde die Baubewilligung erteilt, weist der Sohn seine betagte Mutter an, einen Rekurs einzureichen. Dieser blockiert das Bauprojekt, was die Bauherrin in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Sie bietet der Seniorin eine Zahlung von 20 000 Franken an. Im Gegenzug soll die Nachbarin den Rekurs zurückziehen und der Baufirma das Vorkaufsrecht auf ihr Haus gewähren. Der Sohn geht auf das Angebot nicht ein und verlangt per Whatsapp-Nachricht 165 000 Franken für den Rückzug des Rekurses. Die Immobilienfirma bezahlt laut der Anklageschrift, um einen viel höheren Schaden oder gar den Konkurs abzuwenden, wenn das Neubauprojekt langfristig blockiert gewesen wäre.

Aber zwei Jahre nach dem Deal verzeigt die Immobilienfirma den Sohn. Der Staatsanwalt klagt ihn wegen Erpressung an. Das Bezirksgericht Horgen verurteilt den 60-jährigen Kaufmann im Juni 2025 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Zudem muss er die erpresste Summe zurückzahlen. Bei der Urteilseröffnung sagt der Richter, Höhe und Bauvolumen hätten den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Die Rekursgründe seien nur vorgeschoben gewesen. «Es ist Ihnen mit dem Rekurs nur darum gegangen, Druck auszuüben und den Bau zu verzögern, um das Geld zu erhalten.»

Tatort Garage
Die 50-jährige Angeklagte ist mit einem hohen Behördenvertreter der Gemeinde verheiratet und wohnt in einem Einfamilienhaus, das gemäss ihren Angaben ursprünglich 2,3 Millionen Franken gekostet hat. Zwischen August 2018 und August 2019 soll die Frau in einer Sammelgarage im Zürcher Unterland beim Einsteigen immer wieder mit Absicht die Fahrertüre ihres rund zwanzigjährigen VW mit Wucht gegen die wesentlich teureren Autos geschlagen haben, die daneben parkiert waren. Es handelte sich um drei Geschäftsfahrzeuge ihrer Nachbarin, einer Zahnärztin: einen Porsche Cayenne, einen Porsche Boxster S und einen Audi Q5. Laut dem Anwalt der Zahnärztin muss dies aufgrund des Schadenbilds mindestens sechzig Mal vorgekommen sein.

Um der Täterschaft auf die Schliche zu kommen, engagiert die Zahnärztin einen Privatdetektiv und installiert eine Überwachungskamera in der Garage. Das Zürcher Obergericht erachtet sowohl die Videos als auch den Detektivbericht als beweistechnisch verwertbar. Das Gericht spricht die Frau, die alles abstreitet, aber nicht in sechzig Fällen, sondern nur in den genau drei Fällen schuldig, die mit den Videos und dem Detektivbericht nachgewiesen werden konnten. Die Frau wird im März 2024 wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und verpflichtet, der Zahnärztin rund 20 000 Franken Entschädigung zu bezahlen. Diese ist wegen des Konflikts inzwischen weggezogen.

Der Spanner im Nebenhaus
Ein Schweizer filmt in einer Gemeinde an der Zürcher Goldküste regelmässig mit einer Minidrohne durchs Fenster seine Nachbarn in intimen Situationen. Dabei macht er Aufnahmen von der Bewohnerin und deren Partner, wie sie nackt unter der Dusche oder im Badezimmer stehen. Die Videoaufzeichnungen bewahrt er auf digitalen Datenträgern «zwecks Eigenkonsums» auf, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht.

Damit nicht genug: Bei der Auswertung von Datenträgern werden auch Filme und Fotos gefunden, die der Hobbydrohnenpilot Jahre zuvor in einer Gemeinde am Obersee im Kanton Schwyz angefertigt hat. Zwischen Juni 2017 und Juni 2022 erstellte er mehrfach Fotos von einer sich nackt in ihrem Garten sonnenden Frau. Zwischen Januar 2016 und Januar 2023 filmte er mit einer Drohne und einer Videokamera zwei minderjährige Mädchen, die sich in ihrem Kinderzimmer ausziehen. Neben einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 7000 Franken wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte wird dem 49-jährigen Spanner im Sommer 2025 auch die Weisung erteilt, «den Besitz und das Benützen von Drohnen» während zweier Jahre «zu unterlassen». Drohnen, Computer, Festplatten und USB-Sticks werden eingezogen und vernichtet.

Terror mit Pipi Langstrumpf
Der Mieter im Bezirk Winterthur macht sich seine Welt, wie es ihm gefällt: Mitten in der Nacht oder früh am Morgen beschallt er seine Nachbarn mit dem Pippi-Langstrumpf-Kinderlied: «Hey, Pippi Langstrumpf, trallari trallahey, tralla hoppsassa. Hey, Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt», dröhnt es durch die Wände. Darauf folgen Aufnahmen von Gelächter in Endlosschleife, wummernde Bässe, Geschrei und Türenknallen. Über zwei Jahre hinweg mahnt der Vermieter ihn mehrfach ab, im April 2022 kündigt er ihm schliesslich wegen wiederholter Lärmbelästigung und rücksichtslosen Verhaltens gegenüber anderen Mietparteien. Dagegen wehrt sich der Pippi-Langstrumpf-Fan.

Seine Nachbarn sagen vor Gericht aus, sie seien auch beschimpft und bedroht worden und beklagen sich über Geruchsimmissionen. Das Mietgericht Winterthur und später auch das Zürcher Obergericht schützen die Kündigung. Der Mieter zieht den Fall aber bis vor Bundesgericht. Er argumentiert, es sei nicht nachgewiesen, dass der Lärm von ihm komme. Die Aussagen der anderen Bewohner grenzten an Mobbing. Das Bundesgericht schützt die Kündigung aber im Mai 2025 und weist die Beschwerde des Mieters ab.
zu weiteren Nachbarschaftsstreitigkeiten im NZZ Folio.

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