Hausbesitzer kappt Mieter den Strom Hinzugefügt am 4. Februar 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Tages-Anzeiger ABO-pflichtig vom 2. Februar 2025 / von Daniela Schenker) Ein Vermieter stellt in einer Wohnung wochenlang den Strom ab. Das ist Nötigung, urteilt die Staatsanwältin. Für Vermieterinnen und Vermieter ist es ärgerlich, wenn Mietzinszahlungen ausbleiben. Einem Hausbesitzer aus dem Bezirk Bülach ist darob aber offensichtlich der Geduldsfaden derart gerissen, dass er nun vorbestraft ist. Wie aus dem Strafbefehl gegen den heute 84-Jährigen hervorgeht, schuldete ihm sein Mieter Zinszahlungen. Statt dem Mann rechtsgültig zu kündigen, zog es der Senior offensichtlich vor, das Zuhause des säumigen Zahlers faktisch unbewohnbar zu machen. Sechs Wochen lang – von Mitte September bis Ende Oktober 2022 – kappte er die Stromleitung zur Wohnung des Mannes in einem Mehrfamilienhaus. Dieser sass nun nicht nur im Dunkeln und ohne Heizung in seinen vier Wänden. Er konnte auch sämtliche Haushaltsgeräte wie Herd oder Kühlschrank nicht mehr benutzen… … Einem Vermieter ist es nicht erlaubt, einem säumigen Zahler eigenmächtig Strom, Wasser oder die Heizung abzustellen. Er hat andere Möglichkeiten, den unliebsamen Mieter loszuwerden. Bei Zahlungsverzug des Mieters gibt das Gesetz dem Vermieter die Möglichkeit zur ausserordentlichen Kündigung. Er kann eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen ansetzen und dabei androhen, den Mietvertrag zu kündigen, falls er diese Frist nicht einhält. Bezahlt der Mieter dann immer noch nicht, kann ihm der Vermieter mit einer Frist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende kündigen.