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In Basel sollen Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden

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In Basel sollen Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden

Hinzugefügt am 12. Januar 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag NZZ vom 10. Januar 2026 / von Daniel Gerny)

Das für die Schweiz revolutionäre Modell in Basel Stadt soll verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger in eine Schuldenfalle laufen. Doch auch der Staat würde als Gläubiger plötzlich besser dastehen.

Vielen Leuten bereitet die Steuerforderung Sorgen, weil regelmässig das Geld fehlt. Die Steuerverwaltung von Basel-Stadt beispielsweise leitet Jahr für Jahr weit über 5000 Betreibungen ein. Im Jahr 2019 war in rund 5 Prozent aller ordentlichen Veranlagungen eine Betreibung notwendig, was einem Betrag von 24 Millionen Franken entsprach. Laut Schuldenberatungsstellen sind offene Steuerrechnungen in der Schweiz die am häufigsten vorkommenden Schulden bei Privathaushalten. Seit langem drängen die Stellen deshalb darauf, dass die Steuern automatisch vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die Steuerverwaltung überwiesen werden.

In vielen Ländern ist dies der Fall. In der Schweiz dagegen gilt ein eiserner Grundsatz: Der Staat greift seinen Bürgern nicht direkt in die Lohntüte, sondern stellt anhand der von diesen selbst erstellten Steuererklärungen eine Rechnung. Von diesem Prinzip soll im Kanton Basel-Stadt nun teilweise abgerückt werden: Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben, soll Geld für die Steuern direkt vom Gehalt abgezogen werden. Das beschloss das Parlament im Herbst. Die Bürgerlichen liefen zwar Sturm gegen diese Idee, doch am Ende unterlagen sie wegen einer einzigen Stimme. Ob es wirklich zum Direktabzug kommt, ist deshalb noch offen: Eine Allianz aus Wirtschaftsverbänden und Bürgerlichen hat das Referendum ergriffen. Nun entscheidet das Basler Stimmvolk – doch die Chancen auf eine Annahme stehen gut.

Steuererklärungen bleiben notwendig
Für die Steuerpflichtigen soll der direkte Abzug zwar freiwillig bleiben. Sie können sich gegen den Lohnabzug wehren und die Steuern weiterhin nach bisheriger Praxis bezahlen. Für die Arbeitgeber gilt diese Freiwilligkeit jedoch nicht: Machen die Angestellten von der Opt-out-Option keinen Gebrauch, müssen sie den Steuerbetrag von den Löhnen abziehen. Nur Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind vom neuen Modell ausgenommen. Der freiwillige Direktabzug ist zwar nicht identisch mit ausländischen Modellen, bei denen die Steuerschuld tatsächlich per Direktabzug vollständig beglichen wird. Rechtlich gesehen wird in Basel bloss eine Vorauszahlung in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns geleistet. Die Steuerpflichtigen müssen deshalb auch in Zukunft eine Steuererklärung ausfüllen.

Dennoch geht es um einen Systemwechsel, der über eine blosse Detailfrage hinausgeht. Das Modell verhindere, dass Leute betrieben würden und deshalb Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Jobsuche bekämen, argumentieren die Befürworter. Tatsächlich kommt ein verhaltensökonomisches Kurzgutachten des Zürcher Beratungsbüros Fehr Advice zum Schluss: «Mittel- bis langfristig lohnt sich die Einführung eines automatisierten freiwilligen Direktabzugs aus volkswirtschaftlicher Sicht.» In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vor 2016, als der Direktabzug der Steuern vom Lohn in Basel bereits einmal diskutiert wurde – jedoch scheiterte. Nun dient es erneut als Argumentarium zugunsten des Modells.

Lebensqualität wird erhöht
Aufseiten der Steuerzahler verringere sich die Verschuldung und für den Staat entstünden Mehreinnahmen, schreibt Fehr Advice. Der freiwillige Direktabzug vermindere das Risiko für Steuerschulden. Es verkleinere die zeitliche Entkoppelung des Einkommens von der Fälligkeit des Steuerbetrages – oder anders ausgedrückt: Die Steuerrechnung werde weniger verdrängt. Das Verfahren reduziere so Konsumanreize, wo eigentlich gar kein Konsum möglich sei. Gerade für Berufseinsteiger oder Personen mit starken Lohnanstiegen sei es von vornherein schwer abzuschätzen, wie hoch die Steuerrechnung ausfalle. Der Direktabzug erhöhe deshalb die Lebensqualität und sei ein kleiner Eingriff, der kaum negative Nebenwirkungen habe, heisst es weiter. Steuern müssten so oder so bezahlt werden: Die Frage sei nur, wie man das am besten und mit wenig Zwang zum Wohle der Allgemeinheit löse. Auch die Arbeitgeber profitierten grundsätzlich von einer tieferen Verschuldung der Arbeitnehmer – gehe diese doch mit verminderter Leistungsfähigkeit und häufigeren Ausfällen einher.

Doch es gibt auch gute Gründe dagegen. So sprach sich die baselstädtische Regierung, die sich aus drei Bürgerlichen, drei Sozialdemokraten und einer GLP-Vertreterin zusammensetzt, gegen den Direktabzug aus. Das Modell werde «grundsätzlich als nicht geeignetes Instrument angesehen, um die Schulden aufgrund von unbezahlten Steuern zu reduzieren». Die Wirtschaftsverbände sehen dies ähnlich. Denn einerseits können Personen mit tiefem Lohn, die später gar keine Steuer bezahlen müssten, wegen des automatischen Abzugs in Höhe von 10 Prozent möglicherweise in einen Liquiditätsengpass geraten. Andererseits würden jene Steuerzahler, die chronisch knapp bei Kasse sind, wohl Widerspruch gegen den Direktabzug einlegen. Anwendbar sei das Modell nicht einmal auf sämtliche Angestellte mit Arbeits- und Wohnort in Basel-Stadt, also weniger als die Hälfte der Erwerbstätigen, sagen die Gegner. Dafür sei der Aufwand für Arbeitnehmer und Steuerbehörden schlicht zu gross.

Thema auch im Nationalrat
Es gibt noch eine weitere Überlegung, die gegen das Modell spricht: Der Staat schiebt sich damit im Vergleich zu privaten Gläubigern in eine günstigere Ausgangslage. Das Bundesrecht verhindert zwar, dass sich Kantone ein echtes Vorrecht am Lohn einräumen können, denn die Rangordnung der Gläubiger ist bundesrechtlich geregelt. Läuft bereits eine Lohnpfändung, ist ein Lohnabzug für die Steuern zudem nur eingeschränkt möglich, da dies einen Eingriff in das betreibungsrechtliche Existenzminimum bedeuten würde. Dennoch entsteht de facto ein Vorteil: Denn solange noch keine Lohnpfändung läuft, kommt der Staat schneller, verlässlicher und mit weniger Reibungsverlusten an Geld als andere Gläubiger. Das Modell verändert so die Beziehung zwischen Staat und Bürgern.

Wird der Direktabzug in Basel-Stadt Realität, hätte das womöglich Signalwirkung für die Schweiz. In mehreren anderen Kantonen wurde das Basler Modell schon diskutiert, setzte sich bisher aber nirgendwo durch. Auch im Bundesparlament stand eine ähnliche Idee vor zwei Jahren zur Debatte. Eingebracht wurde sie als parlamentarische Initiative von einem SP-Vertreter. Im Nationalrat stiess sie aber bis weit in die Mitte und sogar bei einigen SVP-Mitgliedern auf Anklang, so dass die Initiative zunächst angenommen wurde. Erst im Ständerat kippte die Stimmung – der Vorschlag scheiterte schliesslich klar. Doch die Hoffnungen bei den Befürwortern des Direktabzugs sind gross, dass Basel eine Pionierrolle einnimmt.

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