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Kantonsrat lehnt Lohnerhöhung für Gerichtsschreiber ab

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Kantonsrat lehnt Lohnerhöhung für Gerichtsschreiber ab

Hinzugefügt am 14. Dezember 2024 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag NZZ vom 11. Dezember 2024 / von Marius Huber)

Obwohl die Berufsgruppe in Zürich deutlich weniger verdient als andernorts, lehnt der Kantonsrat eine Lohnerhöhung ab.

Vor zweieinhalb Jahren war die FDP noch ganz alleine, als sie sich gegen einen kostspieligen Personalausbau an den Zürcher Gerichten stemmte. Jetzt, in der Debatte ums kantonale Budget für das Jahr 2025, ist die Runde der Skeptiker mehrheitsfähig geworden: Auch die SVP und die Grünliberalen haben sich dazugesellt. Deshalb hat das Kantonsparlament am Dienstag eine geplante Lohnerhöhung für die juristischen Mitarbeiter am Obergericht und an den Bezirksgerichten gestrichen, die den Staat rund sieben Millionen Franken gekostet hätte.

Profitiert davon hätte vor allem jene Berufsgruppe, die der SP-Kantonsrat Nicola Siegrist einmal als das „Justizproletariat“ bezeichnet hat: die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. Diese sind weit mehr als blosse Protokollführer, in vielen Verfahren leisten sie einen wesentlichen Teil der gerichtlichen Arbeit. An den Zürcher Bezirksgerichten verdienen sie dafür allerdings deutlich weniger als in den Nachbarkantonen. Ihr Medialohn liegt hier gemäss einer aktuellen Erhebung knapp unter 100 000 Franken pro Jahr, andernorts beträgt er fast 116 000 Franken.

Fachkräftemangel beklagt
Auf Stufe Obergericht gibt es eine ähnliche Diskrepanz: In Zürich verdient man als Gerichtsschreiber im Mitteln 122 000 Franken, in anderen Kantonen 135 000 Franken. Diese Zahlen sind das Ergebnis einer Lohnanalyse, die das Obergericht in Auftrag gegeben hat, um herauszufinden, wie man den Job attraktiver machen könnte. Die Zürcher Gerichte beklagen seit einiger Zeit einen Fachkräftemangel.

An anderen Schrauben drehen
Sprecher von SVP, FDP und Grünliberalen äusserten aber Zweifel, dass die mangelnde Attraktivität des Jobs allein auf die Entlöhnung zurückzuführen sei. Bevor man mehr Geld spreche, müssten die Gerichte zuerst an anderen Schrauben drehen. So sei etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an den Gerichten nicht gegeben, kritisiert die Zürcher GLP-Kantonsrätin Sandra Bienek. Dies dürfte auch deshalb ein Faktor sein, weil Frauen auf Stufe Gerichtsschreiber doppelt so stark vertreten sind wie Männer. Die Löhne hingegen sind laut Bienek „nicht schäbig“ – man könne damit auf die Malediven in die Ferien fliegen.

Die Bürgerlichen wiesen auch darauf hin, dass man die Zahl der Richterinnen und Richter erst vor kurzem massiv aufgestockt habe, damit die Gerichte der stark gestiegenen Arbeitslast Herr würden. Damals verfing das Argument, dass eine Zunahme der Bevölkerung eine Zunahme der Verfahren zur Folge habe. Der Zürcher FDP Kantonsrat Beat Habegger hatte allerdings seinerzeit schon darauf hingewiesen, dass mehr Richterstellen auch mehr Gerichtsschreiber nach sich zögen. Man müsse die Zwangsläufigkeit solcher Kettenreaktionen in Frage stellen: Zuerst stocke man die Polizei auf, als Folge davon habe die Staatsanwaltschaft mehr Arbeit, und deshalb steige auch die Belastung der Gerichte. Die Arbeitslast lasse sich auch anders reduzieren – nicht nur mit immer mehr Personal.

(Anm. der VGBZ-Redaktion: Inwiefern die Arbeitslast einer wichtigen staatlichen Aufgabe reduziert werden soll, legte der Kantonsrat Habegger oder der NZZ Journalist nicht dar).

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