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Meldepflicht für Mitarbeitende

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Meldepflicht für Mitarbeitende

Hinzugefügt am 7. Dezember 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Züri today vom 6. Dezember 2023 / von sda/log)

Je nach Arbeitsverhältnis müssen Angestellte der Stadt Zürich wohl bald ihre Beziehungen zu Mitarbeitenden melden, so sie zum Beispiel im gleichen Team arbeiten. Das Parlament hat sich am Mittwoch mehrheitlich für eine neue Regelung ausgesprochen. Interessenskonflikte am Arbeitsplatz sollen so vermieden werden.
Melden müssten Angestellte etwa, ob sie mit Vorgesetzten verwandt oder verheiratet sind. Andere Bestimmungen wie «enge Freundschaften» strich der Stadtrat wieder aus dem Vorschlag. Die Personalverbände hatten hinterfragt, wie diese definiert würden. Auch Paare, die nicht zusammenleben, müssten ihre Beziehung nicht melden. Im Personalrecht soll klar definiert werden, in welchen Fällen eine Meldepflicht besteht: Bei einem Hierarchie- oder Abhängigkeitsverhältnis, wenn die Betroffenen gemeinsam Entscheide vorbereiten oder fällen sowie bei ein- oder gegenseitiger Kontrolle.
Nur Grüne lehnen Änderung ab
Auch wenn private Beziehungen Privatsache sein sollten, wie Hans Dellenbach (FDP) sagte, stand die Mehrheit hinter der Änderung. So fielen etwa Wörter wie Vetternwirtschaft oder Bevorzugung. Die Regelung schaffe Klarheit, sagte Judith Boppart (SP).

Ablehnung kam nur von den Grünen. Luca Maggi sagte, auf kantonaler Ebene gebe es bereits ausreichend Regeln. Die Weisung regle nun nur das Offensichtlichste, «mehr geht auch nicht». Das Verständnis von Beziehungen sei zu individuell.

Die Regelung gilt zusätzlich für Lehrpersonen und Schulleiter, auch wenn diese nach kantonalem Recht angestellt sind. Das Geschäft geht nun in die Redaktionskommission. Die Abstimmung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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