Nationaler Adressdienst natürlicher Personen Hinzugefügt am 16. August 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag LawNews vom 14. August 2019 / von LawMedia Redaktion) Verwaltungsrecht – Adressen natürlicher Personen: BR will nationalen Adressdienst aufbauen. Vernehmlassung zu „Adressdienstgesetz (ADG)“ bis 22.11.2019. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zum neuen Adressdienstgesetz (ADG) eröffnet. Damit sollen Aufbau und Betrieb eines zentralen Adressdienstes aller Einwohner der Schweiz ermöglicht werden. Das neue „Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)“ soll eine Grundlage für einen nationalen Adressdienst und den Adressdatenaustausch bilden: Zuständige Amtsstelle Bundesamt für Statistik (BFS) Zugriffsberechtigte Gemeinden Kantone Bundesverwaltung Berechtigte Dritte wie z.B. Krankenkassen Ziele Vereinfachung der administrativen Prozesse Effizientere Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben Gesetzesgegenstand Nutzungsbedingungen Abfragemöglichkeit für bestimmte Person mittels Versichertennummer AHVN Rechte betroffener Personen (diese sollen nachvollziehen können, wer ihre Adressdaten wann abgefragt hat)