Noch nie so viele Betreibungen wie 2018 Hinzugefügt am 29. Januar 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Schaffhauser Nachrichten vom 24. Januar 2019 / von Kay Uehlinger) 23’782 Betreibungen hat das Schaffhauser Betreibungsamt 2018 verschickt – das toppt sogar den Rekordwert von 2017. Der Löwenanteil der Betreibungen wird mittlerweile online erfasst. Der Negativrekord des Schaffhauser Betreibungsamtes setzt sich fort. Die Anzahl eingegangener Betreibungen im Jahr 2018 beläuft sich auf 23’782 – das sind noch mehr als 2017. Damals waren es 23’494 Betreibungen, 2016 noch 23’055. Auch im Bereich des eSchKG – ein System, um Betreibungen digital zu erfassen – hat das Amt einen Rekord zu verzeichnen: 73 Prozent – in Zahlen 16’271 – aller Betreibungsbegehren wurden im vergangenen Jahr online erfasst. Das entspricht einem Anstieg von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit ist Schaffhausen mit dem Kanton Neuenburg zusammen momentaner Spitzenreiter in der Schweiz. «Für uns ist das ein guter Wert. 2017 lagen wir prozentual noch auf dem vierten Platz», sagt der Leiter des Schaffhauser Betreibungsamtes Benno Krüsi. Der hohe Anstieg der mit eSchKG erstellten Betreibungsbegehren erklärt er sich wie folgt: «Wir haben viele Gläubiger, die selbst angefangen haben das eSchKG zu nutzen, da es ihnen ebenfalls Vorteile bringt. Wir haben aber auch bei Gläubigern damit geworben, weil es eben den gesamten Prozess sehr vereinfacht.» Ein Betreibungsbegehren über das eSchKG zu erfassen sei sowohl für Gläubiger als auch für das Betreibungsamt eine «Win-Win-Situation». Das Betreibungsamt Schaffhausen stehe dem eSchKG wohlwollend gegenüber. «Das eSchKG ist eine gute Sache. Es erspart Zeit bei der Bearbeitung des Betreibungsbegehrens», erklärt Krüsi. Betreibungsbegehren würden zum Teil noch schriftlich per Post geschickt, «dass jemand das Begehren persönlich am Schalter abgibt, kommt äusserst selten vor». Das eSchKG finde vor allem bei der Steuerverwaltung sowie grossen Firmen mit einer Inkasso-Abteilung, wie zum Beispiel Krankenkassen, Anklang… Gesuch gegen ungerechtfertigte Betreibungen Seit dem 1. Januar 2019 gilt neu: Wer ungerechtfertigt von einem Gläubiger betrieben wird und sich mit einem Rechtsvorschlag wehrt, kann ein Gesuch stellen und damit verhindern, dass Dritte von der Betreibung erfahren. Der Eintrag ist somit zwar noch vorhanden, jedoch auf dem Papier «unsichtbar». Das kann von grossem Vorteil sein, wenn man gerade auf Job- oder Wohnungssuche ist. «Die Umstellung ist gut gelungen, bisher machten aber erst eine Handvoll Personen von dem Gesuch Gebrauch», wie Krüsi meint. Dass die Änderung bei den Leuten einfach noch nicht angekommen sei, daran glaubt Krüsi nicht: «Seit dem Entscheid des Bundesrates im November wurde die Anpassung im Vorfeld unter anderem vom ‹Beobachter› und dem ‹Kassensturz› vorgestellt und es wurde genug ‹Werbung› dafür gemacht». Abschliessend meint Krüsi: «Von allen Angeboten des ‹e-Goverments› ist das eSchKG eines der erfolgreichsten». Dies untermauert die Statistik des Bundes. Weiterlesen. Rekord bei elektronischer Betreibungsabwicklung Statistik 2018 – Rückgang der Fallzahlen