NR: Missbräuchliche Betreibung unter Strafe Hinzugefügt am 12. September 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Quellenangabe: SDA) Böswillige Betreibungen sollen unter Strafe gestellt werden. Der Nationalrat hat eine Motion des Walliser SVP-Nationalrats Jean-Luc Addor mit dieser Forderung mit 111 zu 72 Stimmen angenommen. Addor anerkannte, dass die Möglichkeiten gegen ungerechtfertigte Betreibungen ausgeweitet worden seien. Eine gesetzliche Grundlage für strafrechtliche Sanktionen gebe es aber nicht. Missbräuchliche Betreibungen seien zwar stossend, doch es handle sich um Einzelfälle, sagte Justizministerin Karin Keller Sutter. Diese würden im Betreibungsregister heute nicht mehr angezeigt. Der angerichtete Schaden sei damit gering. Mit den Stimmen von rechts und links kam trotzdem eine Mehrheit für die Forderung zusammen. (Textauszug aus dem Buch „SchKG – Ein Leitfaden für die Praxis“ / von Josef Studer/Markus Zöbeli) … Bleiben wir bei den Fallzahlen des Betreibungsamtes Dübendorf aus dem Jahr 2013 mit etwa 11’000 Betreibungen. Wirklich ungerechtfertigte Betreibungen waren in diesem Jahr, wie auch schon in den vergangenen Jahren, an einer Hand abzuzählen… Im selben Jahr kam es seitens der Gläubiger zu 2’933 Rückzügen von Betreibungsbegehren. D.h., statistisch werden über ein Viertel der eingeleiteten Begehren seitens des Gläubigers zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgezogen. aktualisierte 5. Auflage erscheint im Januar 2020