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Zweite Chance für verschuldete Personen

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Zweite Chance für verschuldete Personen

Hinzugefügt am 27. Mai 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Medienmitteilung des Sekretariates der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 23. Mai 2025

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ist mit 16 zu 8 Stimmen auf den Entwurf zur Sanierung der Schulden natürlicher Personen (25.019) eingetreten. Dieser sieht zwei Lösungen vor: ein vereinfachtes Nachlassverfahren für überschuldete Personen mit regelmässigem Einkommen und einen Sanierungskonkurs für überschuldete Personen, die keine Chance auf eine Einigung mit ihren Gläubigerinnen und Gläubigern haben.

Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Verfahren dazu beitragen könnten, die negativen Auswirkungen der Überschuldung auf die Betroffenen, deren Familien und die Gesellschaft im Allgemeinen zu verringern. Die Minderheit wiederum ist der Meinung, dass die Vorlage den Interessen der Gläubigerinnen und Gläubiger nicht genügend Rechnung trägt und die Insolvenz banalisiert. Die Kommission wird die Detailberatung an der kommenden Sitzung vornehmen.

Schweizweite Betreibungsauskunft
Die Kommission hatte sich an ihrer Sitzung vom 7. November 2024 dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsregisterauskunft im Rahmen der Vorlage des Bundesrates 24.065 «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung). Änderung» zu schaffen. Da die Vorschläge der Kommission stark von der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates abweichen, hat sie anschliessend eine Konsultation bei Kantonen und betroffenen Kreisen durchgeführt. Die Kommission ist erfreut, dass sich die grosse Mehrzahl der Teilnehmenden im Grundsatz positiv zur Einführung einer schweizweiten Betreibungsregisterauskunft geäussert hat (siehe Ergebnisbericht und Stellungnahmen). Die Konsultation hat jedoch einige Fragen aufgeworfen, für welche die Kommission die Verwaltung noch um Zusatzabklärungen gebeten hat. Es ist vorgesehen, die Diskussion im nächsten Quartal weiterzuführen, damit die Anträge dem Rat für die Herbstsession gestellt werden können.

Gebührenanpassung im Betreibungs- und Konkurswesen
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion Nantermod 20.3067, «Tiefere Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs», in ihrer abgeänderten Fassung anzunehmen. Der Ständerat hatte die Motion aufgrund der Schlussfolgerungen des Berichtes vom 31. Mai 2024 in Erfüllung des Postulates 18.3080 «Zu hohe Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs?» so angepasst, dass die Gebühren im Betreibungswesen gesenkt und diejenigen im Konkurswesen überprüft werden sollen. Die Kommission begrüsst, dass der Ständerat die Anpassungen differenziert vorgenommen und sich dabei am Kostendeckungsprinzip orientiert hat, womit er auch der ursprünglichen Forderung des Motionärs Rechnung trägt.

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