Polnische Sozialversicherung unpfändbar Hinzugefügt am 8. Juni 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | ZH OGer PS200037, zusammengefasster Textauszug (ist noch nicht in der Sammlung verfügbar, da erst einige Tage alt): Eine von der polnischen Sozialversicherung ausbezahlte Altersleistung dient grundsätzlich der Sicherung des Existenzbedarfs. Sie ist somit unter Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG zu subsumieren und ist absolut unpfändbar. Eine entsprechende Pfändung ist nichtig.