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Post vom Gericht?

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Post vom Gericht?

Hinzugefügt am 20. Februar 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Beobachter vom 16. Februar 2026 / von Norina Meyer)

Post vom Gericht ist selten ein Grund zur Freude. Eine Frau aus Zürich hat ihre ganz eigene Taktik entwickelt: Sie nimmt sie einfach nicht entgegen. Dafür kassierte sie vom Bundesgericht nun eine saftige Quittung.

Eine Frau steht am Postschalter in Zürich Neumünster. Vor ihr: ein grosser Stapel Briefe, die die Post ihr nicht persönlich zustellen konnte. Sie blättert die Couverts durch wie einen Katalog. Das Einschreiben des Erbschaftsamts? Ja, gern. Die dritte Mahnung vom Stromanbieter? Na gut. Das amtliche Schreiben vom Gericht? Nein, danke, das lassen wir heute mal liegen.

So muss man sich das Szenario wohl vorstellen, wenn die Kundin an der Reihe ist. Die Frau, nennen wir sie Britta Tauherr, ist in der Filiale Neumünster längst keine Unbekannte mehr.

Ihre Flut an Post kommt nicht von ungefähr. Tauherr führt seit Jahren einen erbitterten Kampf. Ihre Gegner sind hauptsächlich die anderen Stockwerkeigentümer im Haus – aber inzwischen auch die Justiz als solche. Das Bundesgericht legte in den letzten Jahren fast 200 Dossiers unter ihrem Namen an. Jetzt hat das höchste Gericht aber ein Machtwort gesprochen und sie zu einer Busse verknurrt.

Die Strategie des totalen Widerstands
In ihrem neuesten Fall geht es um unbezahlte Beiträge an die Eigentümergemeinschaft ihres Hauses. Tauherr will nicht zahlen und nutzt die gesamte Klaviatur der Justiz. Als sie mit ihren Anliegen beim Bezirks- und beim Obergericht scheitert, wirft sie den Richtern kurzerhand vor, befangen zu sein. Am Schluss landet der Fall – wie so oft – beim Bundesgericht.

Wie üblich verlangt das Gericht in Lausanne einen Kostenvorschuss. Das führt bereits zum nächsten Konflikt. Tauherr findet nämlich den Betrag zu hoch und die Zahlungsfrist zu kurz.

Ertappt von den Pöstlern
Das Gericht gewährt ihr zwar zweimal eine Nachfrist, doch die Post geht jedes Mal ungeöffnet zurück. «Ein Fehler der Post», schreibt Tauherr dem Bundesgericht.

Was sie damals noch nicht ahnt: Die Postmitarbeiter registrieren ihr Verhalten genau. Und schildern es dem Gericht. Tauherr picke jeweils bei der Abholung nur die Sendungen heraus, die ihr genehm erscheinen. Den unliebsamen Rest lasse sie liegen. Diese Couverts wandern mit dem Vermerk «Annahme verweigert» an den Absender zurück.

Rosinenpicken nicht erlaubt
Das Bundesgericht findet für dieses Rosinenpicken deutliche Worte: Die siebentägige Abholfrist ist dazu da, dass Menschen, die tagsüber arbeiten oder kurz weg sind, ihre Sendungen trotzdem relativ unkompliziert empfangen können. Und nicht dazu, dass man am Schalter selektiv entscheiden kann, welche Briefe man entgegennimmt und welche nicht.

Für das Bundesgericht war klar: Wer sich so verhält, spielt nicht fair und bricht mit dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Wenn das Gericht die Geduld verliert
Das höchste Gericht greift deshalb zu einem scharfen und eher seltenen Mittel: Es verknurrt die Frau zu einer Busse von 2000 Franken.

Auf die eigentliche Sache – die offenen Beträge im Stockwerkeigentum – geht es gar nicht erst ein. Denn Tauherr hat den Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt.

Gratis ist das Verfahren trotzdem nicht: Neben der Busse muss Tauherr auch die Prozesskosten von 3000 Franken übernehmen. Britta Tauherr wird nicht zum letzten Mal am Schalter Neumünster gestanden haben. Denn es sind noch längst nicht alle Konflikte vom Tisch.

Zum Urteil 5A_877/2025 der II. zivilrechtlichen Abteilung vom 14. Januar 2026

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