• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Betreibungsamt
    • Einleitung
      • Einleitung der Betreibung
      • Übersicht der Betreibungsarten
      • Wen betreibt man wo?
      • Gebühren
      • Rechtsvorschlag
        • Beseitigung des Rechtsvorschlags
      • Betreibungsferien und Rechtsstillstand
    • Fortsetzung
      • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
      • Pfändungsvollzug
      • Betreibung auf Konkurs
    • Verwertung
      • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
      • Faustpfandbetreibung
      • Grundpfandbetreibung
      • Grundstückversteigerungen Kt. Zürich
    • Solvabilitätsauskünfte
      • Betreibungsauskunft erteilen
      • Betreibungsauskunft bestellen
    • Aufsichtsbehörden
  • Gemeinde- / Stadtammannamt
    • Amtlicher Befund
    • Beglaubigung
    • Gerichtliches Verbot
    • Vollstreckung und Zustellung
    • Freiw. öffentliche Versteigerung
  • Formulare / Weitere Dienste
    • Formulare / Online-Dienste
    • Grundstück-Versteigerungen
    • Ämterverzeichnis
    • Jobs
    • Links
  • Kurse
    • Aktuelle Kurse
    • Ausbildungsprogramm 2022
    • Berufsbildung Eidg. Verband
    • News(-letter)
    • ERFA 1 – März 2019
    • ERFA 2 – November 2018
    • Kontakt / AGB
  • News
  • Newsletter
  • Organisation
    • Kontakt
    • Organisation VGBZ
      • Vorstand
      • Fachkommissionen
      • Statuten
      • Standesregeln
      • Anforderungsprofil
      • Infobroschüre VGBZ
    • Impressum
  • Forum
  • Suchen
  • Extranet
  • mobile menu
  • Startseite
  • Forum
  • Kontakt
  • Extranet

Postauto lagert Inkasso aus

Home≻Uncategorized≻Postauto lagert Inkasso aus
  • Betreibungsamt

        Betreibungsamt

        Einleitung

        • Einleitung der Betreibung
        • Übersicht der Betreibungsarten
        • Wen betreibt man wo?
        • Gebühren
        • Betreibungsferien und Rechtsstillstand

        Fortsetzung

        • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
        • Pfändungsvollzug
        • Betreibung auf Konkurs

        Verwertung

        • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
        • Faustpfandbetreibung
        • Grundpfandbetreibung
        • Grundstückversteigerung Kt. Zürich

        Solvabilitätsauskünfte

        • Betreibungsauskunft erteilen
        • Betreibungsauskunft bestellen
  • Gemeinde- / Stadtammannamt

        Gemeinde- / Stadtammannamt

        Amtlicher Befund

        Beglaubigung

        Gerichtliches Verbot

        Vollstreckungen und Zustellungen

  • Formulare / Weitere Dienste
  • Kurse
  • News
  • Organisation

Postauto lagert Inkasso aus

Hinzugefügt am 21. Januar 2022 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 21. Januar 2022 / Meinung von Konrad Staehelin)

Postauto muss ihrer Inkassofirma genau auf die Finger schauen
Der Staatsbetrieb will Dutzende Millionen Franken, die er bisher abschreiben musste, mit anderer Gangart reinholen. Das ist grundsätzlich richtig, aber er begibt sich damit auf dünnes Eis.

Postauto will offene Forderungen an Schwarzfahrer und Schwarzfahrerinnen, die sie selbst nicht einzutreiben schafft, an eine externe Firma übergeben. Es geht dabei um nicht bezahlte Rechnungen über Dutzende Millionen Franken, die seit 2017 angefallen sind und bis Vertragsende 2026 anfallen werden. Der Entscheid, sich Hilfe zu holen, ist grundsätzlich richtig. Schulden gehören bezahlt beziehungsweise eingetrieben. Zumal es sich dabei indirekt um Geld handelt, das uns allen gehört, ist Postauto doch ein Staatsbetrieb.

Allerdings muss das Unternehmen umsichtig vorgehen. Die Inkassobranche hat ein miserables Image. Längst verjährte Forderungen, Besuche am Wohn- oder Arbeitsort, Telefonterror, angedrohte Gerichtsverfahren: Immer wieder machen Schauergeschichten über skrupellose Methoden Schlagzeilen. Das überrascht nicht, schliesslich arbeiten die Firmen entweder auf Provision oder kaufen die Forderungen gleich ganz auf. Je erfolgreicher sie arbeiten, desto mehr verdienen sie. Was nicht verboten ist, wird gemacht. Das wird auch bei der Gewinnerin des Postauto-Auftrags so sein.

SBB-Zulieferer mit Fauxpas
Darum ist entscheidend, welche Vorgaben die Post-Tochter genau erlassen wird. Sie hat zwar angekündigt, dass sie sich an gewisse Standards wird halten müssen. Aber was heisst das schon? Die SBB etwa schreiben ihrer Inkassofirma Intrum vor, sich an den ziemlich unscharfen SBB-Verhaltenskodex zu halten. Trotzdem ist Intrum in den vergangenen Jahren aufgefallen, indem sie Forderungen der SBB eintrieb, die entweder längst verjährt (Artikel kostenpflichtig) oder rechtlich umstritten waren.

Solche Verfehlungen dürfen Unternehmen, denen ihr guter Ruf wichtig ist, ob Staatsbetriebe oder nicht, ihren Zulieferern nicht durchgehen lassen. Postauto muss darum zwingend schärfere Vorgaben erlassen als die SBB. Zum Beispiel, dass die Auftragserbringerin Mitglied beim Verband Inkasso Suisse ist, der einem Teil der Branche mit einem eigenen Kodex einen erträglicheren Anstrich zu verpassen versucht. 

Zudem muss Postauto auch nach der Auftragsvergabe genau hinschauen und sich das Recht vorbehalten, bei Fehlverhalten die Zusammenarbeit sofort aufzukündigen.

Seitenspalte

Formulare / Weitere Dienste

  • Formulare / Online-Dienste
  • Grundstück-Versteigerungen
  • Ämterverzeichnis
  • Jobs
  • News
  • Links
  • Newsletter

© 2022 vgbz. All rights reserved.
Impressum / Datenschutzerklärung | Web by swisscontent/cloudWEB

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr

Ok