Potpourri Urteile Bundesgericht Hinzugefügt am 2. Juni 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Nachfolgend finden Sie eine unverbindliche Auswahl von neueren Bundesgerichtsentscheiden, welche im Zusammenhang mit dem SchKG erlassen wurden: Art. 5, 17 und 66 Abs. 4: Anfechtung der öffentlichen Bekanntmachung des Zahlungsbefehls mit betreibungsrechtlicher Beschwerde und Abgrenzung zur Staatshaftung (138 III 265). Art. 8a: Kriterien (Interessennachweis) für den Umfang des Einsichtsrechts nach Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG. Das Einsichtsrecht des Gläubigers, der einen Konkurs ohne vorausgehende Betreibung anstrebt, kann auch Pfändungsprotokolle und -belege erfassen (135 III 503). Art. 22: Rechtsmissbräuchliche Betreibung? Ein Betreibungsbegehren, das der Betreibende drei Tag vor der Vergleichsverhandlung stellt, die er selbst initiiert und für die er den Rückzug einer früheren Betreibung in Aussicht gestellt hat, ist rechtsmissbräuchlich und daher nichtig. Inwieweit das Betreibungsamt von sich aus eine nichtige Verfügung hätte erlassen oder erkennen müssen lässt der BGE offen (140 III 481). Art 43: Entstehungsgeschichte zur Frage, ob der Gläubiger eine öffentlich- oder privatrechtliche Person sein muss. Die Betreibung der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für Arbeitgeberbeiträge fällt nicht unter Art. 43 Abs. 1 SchKG und wird daher auf dem Weg des Konkurses fortgesetzt (139 III 288). Art. 80: Zur Frage, ob Art. 6 Ziff. 1 EMRK in einem Vollstreckungsverfahren wie demjenigen der definitiven Rechtsöffnung anwendbar ist und ob ein konventionsrechtlicher Anspruch auf Durchführung einer Gerichtsverhandlung besteht (141 I 97). Art. 85: Klage des Schuldners auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung. Lockerung der Voraussetzungen, unter denen die negative Feststellungsklage des betriebenen Schuldners, der Rechtsvorschlag erhoben hat, zuzulassen ist (141 III 68). Art. 91: Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners bei der Pfändung. Nichtbekanntgabe über den (angeblichen) neuen Besitzer von Aktien steht unter Straffolge im Sinne von Art. 164 Ziff. 1 und 323 Ziff. 2 StGB (135 III 663). Art. 93: Beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Nach Abklärung des Sachverhaltes ist ein erfolgter Abzug von der zustehenden Arbeitslosenentschädigung durch das SECO – und ein damit verbundener Eingriff in das betreibungsrechtliche Existenzminimum – nicht rechtens (140 V 441). Art. 265a: Verhältnis der gerichtlichen Feststellung neuen Vermögens gemäss Art. 265a SchKG zur nachfolgenden Pfändung. Der vollständige Eingriff bei der Pfändung bis zum betreibungsrechtlichen Existenzminimums ist rechtens (136 III 51). (Quellenangabe)