Prozessieren wird zum Luxusgut Hinzugefügt am 15. Januar 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Tages-Anzeiger/Newsnet online vom 10. Januar 2019 / von Corsin Zahnder) Wer sich vor Gericht wehrt, bleibt oft auf hohen Gebühren sitzen. Ein Rechtsprofessor warnt vor einer «Klassenjustiz». Der Behindertendachverband beschwert sich gerichtlich gegen die neuen Doppelstockzüge, verliert – und muss obendrein SBB und Bombardier mit je 126’000 Franken entschädigen. Ein Dübendorfer wehrt sich vor Zürcher Baurekursgericht gegen den Gestaltungsplan für den Innovationspark und verliert – Kosten: 50’000 Franken Gerichtsgebühren. Die beiden Urteile, die Ende vergangenen Jahres gefällt worden sind, mögen Ausreisser sein. Doch für viele Anwälte sind sie symptomatisch: «Für uns ist es schwieriger geworden, Klienten verlässliche Prognosen über die Kosten zu geben», sagt Martin Pestalozzi. Die Gebühren seien nicht nur für Privatpersonen, sondern insbesondere auch für Verbände teilweise so hoch, dass sie deren Existenz bedrohen. Dies bestätigt der Sprecher des Behindertendachverbands Inclusion Handicap, der die SBB vor Gericht zog: «Die Finanzierung solcher Verfahren stellt für uns eine immer grössere Herausforderung dar.» Nicht selten würden sie an den mangelnden finanziellen Mitteln scheitern. Der Behindertendachverband hat gestern die hohe Parteientschädigung von insgesamt 252’000 Franken ans Bundesgericht weitergezogen, wie er bestätigt. Horrende Kosten widersprechen dem Willen des Gesetzgebers. Gerichtsverfahren haben «wohlfeil» – also sehr günstig – zu sein, heisst es in der Zürcher Kantonsverfassung. Der emeritierte Rechtsprofessor Isaak Meier kritisiert die hohen Gebühren: «Die Gerichtskosten führen zu einer Klassenjustiz.» Normalverdiener könnten sich das Prozessieren zunehmend nicht mehr leisten. Zumindest der betroffene Dübendorfer könnte gute Chancen haben, dass die nächste Instanz die Kosten reduziert. Denn einem der drei Baurekursrichter war es bei dem Urteil nicht wohl. Er kritisierte die prohibitive Wirkung solcher Kosten. Recht muss bezahlbar sein (Kommentar Tages-Anzeiger vom 10. Januar 2019 / von Liliane Minor)