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Sieben Diktatoren im Machtrausch

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Sieben Diktatoren im Machtrausch

Hinzugefügt am 3. Februar 2021 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 25. März 2020 / Meinung von Michael von Orsouw)

Schon einmal regierte der Bundesrat per Notrecht. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab er seine Macht nur widerwillig auf, die Parteien waren demokratiefeindlich.

Neue Beschlüsse fallen Tag für Tag. Der Bundesrat regiert per Notrecht, setzt Bestehendes ausser Kraft und verfügt Gebotenes – per Notrecht wegen der Corona-Krise. Schon im Zweiten Weltkrieg regierte der Bundesrat mit uneingeschränkten Vollmachten. Er verabschiedete in den sechs Kriegsjahren 1939 bis 1945 rund 200 dringliche Bundesbeschlüsse; in dieser Zeit brachten Stände- und Nationalrat gerade mal zwei Beschlüsse über die Runden. Das Parlament war faktisch arbeitslos, weil der Bundesrat nicht nur regierte und vollzog, sondern auch die Gesetze verfügte. Die direkte Demokratie lag im Koma. Ein mutiger Rechtsprofessor kritisierte das Schweizer Regime als illegal und nannte die Schweiz eine «kommissarische Diktatur». Er blieb mit seiner Meinung allein.

Denn aufgrund des Krieges, der Mangelwirtschaft und der Bedrohung von aussen war das Regieren mit Vollmachten in einer gewissen Weise nachvollziehbar. Doch nach Kriegsende zeigte der Bundesrat keine Lust, seine zeitbedingten Vollmachten wieder an Parlament und Volk zurückzugeben: Die sieben Diktatoren waren komplett im Machtrausch. Deshalb lancierten besorgte Bürger 1946 die Volksinitiative «Rückkehr zur direkten Demokratie». Der Anstoss dazu kam von der politischen Splittergruppe «Ligue vaudoise». Ihr Anführer war der Aussenseiter Marcel Regamey (1905–1982), ein streitbarer Anwalt und Antisemit. Dass sich ausgerechnet Regamey und seine Ligue für die Demokratie der Schweiz einsetzten, obwohl sie diese verachteten, ist eines der Paradoxa der Schweizer Geschichte. Doch ihr Bestreben galt der Festigung des Föderalismus, der auch ausser Kraft gesetzt war.

Die unter Notrecht eingeführte Wehrsteuer (dir. Bundessteuer) verfolgt uns bis heute.

Der Bundesrat verschleppte das Volksbegehren, indem er es anderthalb Jahre unbearbeitet liegen liess. Dann rechtfertigte er wortreich sein autoritäres Gehabe: «Wegen der Unruhe der Zeit» sei «ruhige, sachliche Überlegung» in der Politik nicht möglich gewesen. Mehr noch: Demokratische Debatten hätten nur «einer Verhetzung der Volksmassen Vorschub» geleistet. Staatsrechtsprofessor Zaccaria Giacometti widersprach und kritisierte den «landesväterlichen polizeistaatlichen Ton». Doch die Grundstimmung in der Schweizer Classe politique, die doch so gerne auf die Demokratie verwies, war mehrheitlich demokratiefeindlich. Der christlich-soziale Nationalrat Karl Wick aus Luzern meinte allen Ernstes, man könne einen Staat auch «zu Tode demokratisieren». In der Folge scharten sich alle Bundesratsparteien um den Bundesrat, der einem lockeren Sieg in der Volksabstimmung entgegensah. Aber die Schweizer stimmten entgegen allen Erwartungen mit einem Ja-Anteil von 50,7 Prozent für die Volksinitiative: eine riesige Sensation und eine unglaubliche Schlappe für den damals so dominanten Bundesrat!

Es war wie in einem Märchen: Die Zwergentruppe hatte sich mit dem Volk zusammengetan und die Machthaber vom Sockel geholt. Erst 1952 erfolgte schliesslich die Aufhebung des Notrechts. Doch etwas blieb: Die unter Notrecht eingeführte Wehrsteuer verfolgt uns bis heute. Seit 1983 heisst sie «direkte Bundessteuer». Wir müssen sie jährlich bezahlen, ohne dass das Volk jemals gefragt worden ist. Und noch etwas: Erzählen Sie sich in Zeiten von Corona Geschichten wie diese. Aber denken Sie daran, dass Märchen in der Politik sehr selten sind.

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