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SR: KK-Prämien – Eltern bleiben Schuldner

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SR: KK-Prämien – Eltern bleiben Schuldner

Hinzugefügt am 5. Dezember 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Motionen 17.3323 (von Bea Heim) und 18.4176 (von Heinz Brand)

Textauszug von Erich Ettlin, Ständerat Obwalden, im Namen der Ständeratskommission, 4. Dezember 2019

Ich nehme die beiden Motionen zusammen, also die Motion Heim 17.3323, „Krankenkassenprämien. Eltern bleiben Schuldner der nichtbezahlten Prämien der Kinder“, und die Motion Brand 18.4176, „KVG. Unterhaltspflichtige Eltern schulden nicht bezahlte Kinderprämien“. Die beiden Motionen wurden durch Ihre Kommission gleichzeitig behandelt und haben das gleiche Anliegen. Vereinfacht dargestellt, ist die Problematik wie folgt: Auch wenn die Eltern als gesetzliche Vertreter die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG für das Kind abschliessen, wird das Kind damit Prämienschuldner. Solange die Kinder minderjährig sind, müssen aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht die Eltern die Prämien für die Kinder bezahlen. Wenn die Eltern nun die Prämien nicht bezahlen, führt das dazu, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit ohne eigenes Verschulden zu Schuldnern und Schuldnerinnen werden. Diesen Umstand wollen beide Motionen lösen, und sie verlangen vom Bundesrat, dass er das KVG so ändert, dass Kinder nicht nachträglich für die Unterlassungen der Eltern belangt werden können…

Angesichts der weiterhin zunehmenden nicht bezahlten Forderungen aus der OKP und dem daraus folgenden Schluss, dass vermehrt auch Prämien von Kindern nicht bezahlt werden, erkennt jedoch jetzt auch der Bundesrat Handlungsbedarf. Der Bundesrat ist deshalb bereit, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung des KVG zu unterbreiten, mit welcher das Anliegen der Motion 18.4176 und damit auch dasjenige der Motion 17.3323 umgesetzt werden kann…

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die Motionen 17.3323 und 18.4176 anzunehmen.

Präsident (Hans Stöckli): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der beiden Motionen. Die beiden Motionen werden angenommen.

Annahme NR: KK-Prämien – Eltern bleiben Schuldner

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