Staatspersonal bekommt nächstes Jahr 0,2 Prozent mehr Geld Hinzugefügt am 2. Oktober 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 2. Oktober 2025 / von Pascal Unternährer) Löhne im Kanton Zürich. Die Teuerung wird vollständig ausgeglichen – entgegen der Forderung aus dem Kantonsrat. Der Lohnzustupf ab Januar 2026 ist gleichwohl weit kleiner als in den Jahren zuvor. In Kürze: Der Zürcher Regierungsrat gewährt für 2026 allen Kantonsangestellten einen Teuerungsausgleich von 0,2 Prozent. Linke Parteien fordern, dass dies auch für die Angestellten der kantonalen Spitäler gelten soll. Bürgerliche Parteien fordern derweil eine Änderung bei der Berechnung des Teuerungsausgleichs. Alle knapp 54’000 Angestellten des Kantons Zürich erhalten im nächsten Jahr einen Zustupf von 0,2 Prozent auf ihren Lohn. Die Teuerung wird voll ausgeglichen, wie der Regierungsrat kürzlich entschieden hat. «Der Kanton Zürich als Arbeitgeber will attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten», schreibt er. Freuen dürfen sich unter anderen die Lehrerinnen, Steuerkommissäre oder Kantonspolizistinnen. Als Grundlage für diesen Beschluss zieht der Regierungsrat jeweils die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) vom Monat August des Vorjahres bis zum August des laufenden Jahres herbei. Der LIK zeigt, dass die Inflation derzeit auf tiefem Niveau verharrt. Folglich fällt der Teuerungsausgleich fürs Kantonspersonal viel tiefer aus als in den Vorjahren. Fürs laufende Jahr erhielt es einen Zustupf von 1,1 Prozent. Zuvor betrug die Zulage 1,6 Prozent (2024) und sogar 3,5 Prozent (2023). Die hohe Zahl hatte im Kantonsparlament für Aufruhr gesorgt. Prompt entschied es 2024 aufgrund eines Vorstosses der Bürgerlichen im Verbund mit der GLP, dass der Teuerungsausgleich fürs Staatspersonal künftig halbiert werden sollte. Daran hat sich die Regierung, in deren Kompetenz die Löhne fallen, offensichtlich nicht gehalten. Was machen die Spitäler in Zürich Ob und wie viel Teuerungsausgleich die Angestellten der Gemeinden oder der staatsnahen Institutionen wie Gerichte, Hochschulen oder Spitäler erhalten, ist noch unsicher. Diese richten sich in der Regel nach dem Kanton. Im vergangenen Jahr sind die vier kantonalen Spitäler aber aus finanziellen Gründen abgewichen. Das Universitätsspital Zürich gewährte seinen Angestellten 2025 einen Ausgleich von 0,5 statt 1,1 Prozent. Das Kantonsspital Winterthur, die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich und die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland haben den Ausgleich ganz gestrichen. Die Teil-Nullrunde führte zu Widerstand. Die Berufsverbände haben den vier Spitälern den sogenannten Anti-Award verliehen. Und die linken Parteien haben im Kantonsrat vier Vorstösse unterstützt, welche die Spitäler dazu verpflichten, die Teuerung voll auszugleichen. Diese Vorstösse sind – Stand jetzt – aber nicht mehrheitsfähig. Bürgerliche machen wegen Teuerungsausgleich Druck Die Teuerungszulage steht politisch noch weiter unter Druck. Der Kantonsrat hat bereits Ende 2023 ein Postulat unterstützt, wonach nicht mehr der LIK-Wert von Ende August entscheidend sein soll, sondern jener vom 1. Januar des Folgejahrs. Zudem – und dies ist einschneidender – sollen bei der Berechnung auch negative Werte der Vorjahre berücksichtigt werden. Also wenn Deflation statt Inflation herrscht wie etwa im Jahr 2020 mit minus 0,7 Prozent. Bei einzelnen Kantonsangestellten werden die individuellen Lohnerhöhungen nächstes Jahr mehr einschenken als der Teuerungsausgleich. Gemäss Budgetentwurf von Ende August stehen für individuelle Massnahmen 0,8 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Diese Lohnerhöhungen werden aus den sogenannten Rotationsgewinnen finanziert und erhöhen die Lohnsumme deshalb nicht. Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als das der Vorgängerinnen. Meist geschieht dies, wenn jüngere Mitarbeiter Pensionierte ersetzen. Für Einmalzulagen ist im kantonalen Budget 2026 kein Geld eingestellt. Gemäss dem Voranschlag erhöht sich der gesamte Personalaufwand 2026 um 2,9 Prozent oder knapp 200 Millionen Franken. Der Beschäftigungsumfang steigt um 1125 Vollzeiteinheiten. Stadt Zürich entscheidet im Februar Die Stadt Zürich richtet sich für die Teuerungszulage nicht nach dem Kanton und bestimmt jeweils erst im Februar des Folgejahres den Ausgleich für ihr Personal. Zudem nimmt der Zürcher Stadtrat einen eigenen Index zu Hilfe, den Zürcher Index der Konsumentenpreise (ZIK). Dieser weist in der Regel eine tiefere Teuerung aus als der LIK, weil er zum Beispiel die Posten Wohnen oder Energie stärker gewichtet. Die städtischen Angestellten erhielten ab April 2025 einen Zustupf von 0,8 Prozent. Im Vorjahr waren es 1,2 Prozent gewesen, 2023 2,5 Prozent. Also stets weniger als das kantonale Personal.