Stadt und Kanton betreiben Dolder-Besitzer auf über 43 Mio. Hinzugefügt am 4. November 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug NZZ vom 4. November 2019 / von Reto Flury und SDA) Stadt und Kanton Zürich betreiben Financier Urs E. Schwarzenbach auf über 43 Millionen Franken Seit dem Bundesgerichtsurteil von September 2018 ist klar: Der Financier Urs E. Schwarzenbach war auch in der Vergangenheit in Zürich steuerpflichtig. Jetzt führen die Behörden diverse Betreibungsverfahren gegen ihn. Der Steuerstreit zwischen dem Staat und Urs E. Schwarzenbach ist offenbar auf der Stufe der Zahlungsbefehle angekommen. Mit grossem Druck wirken die Zürcher Steuerbehörden hinter den Kulissen darauf hin, dass ihre offenen Forderungen beglichen werden. Einen kleinen Einblick in dieses Ringen bietet ein Urteil der II. Zivilkammer des Obergerichts von Ende August 2019, das jetzt veröffentlicht worden ist. Die Anwälte des Financiers und Kunstsammlers Schwarzenbach bestritten darin die Gültigkeit eines Zahlungsbefehls, der vor rund einem Jahr vom Betreibungsamt Zürich 8 erlassen worden war. Die juristischen Details sind wenig spannend und betreffen ein paar wenige, technische Fragen. Die Beschwerde wurde vom Obergericht denn auch vollumfänglich abgewiesen. Viel erhellender sind die Angaben, die sich quasi am Rand finden, und die illustrieren, wie die Steuerbehörden vorgehen. Razzia im Nobelhotel Der Streit geht auf eine Razzia von Zollfahndern im Frühling 2013 zurück. Sie durchsuchten damals eine Reihe von Liegenschaften im Besitz des heute 71-jährigen Schwarzenbachs, zum Beispiel eine Villa in Küsnacht oder die Villa Falkenstein und das Nobelhotel Dolder Grand in Zürich, an dem Schwarzenbach die Aktienmehrheit hält… Am meisten Geld steht für Schwarzenbach aber im Konflikt mit den Steuerbehörden aus dem Spiel. Zentral war dabei die Frage: Wozu diente die Villa Falkenstein? Der Kunstsammler hatte nie verheimlicht, dass dort Mitarbeiter für ihn tätig waren. Sie führten ein Family-Office zur privaten Vermögensverwaltung, argumentierte er. Ganz anders wurde die Lage jedoch vom Steueramt des Kantons Zürich eingeschätzt, das durch ein Amtshilfegesuch an die Akten des Zolls gelangt war. Für die Steuerbeamten war klar: Die Villa diente dem Kunsthandel. Steuerrechtlich gelte das Haus als Betriebsstätte, wo Schwarzenbach einem selbständigen Erwerb nachgegangen sei. Obwohl er seinen Wohnsitz damals noch in Grossbritannien hatte, folgerte das Steueramt, er sei in Zürich voll steuerpflichtig… … Wenig erstaunlich zog der Financier die Einschätzung bis an das Bundesgericht weiter. Dort verlor er Mitte September 2018 in den wesentlichen Punkten. Nach diesem höchstrichterlichen Verdikt zögerten die Zürcher Behörden nicht lange, wie aus dem jetzt veröffentlichten Urteil hervorgeht. Schon wenige Wochen später ging das städtische Steueramt stellvertretend für die Stadt und den Kanton beim Betreibungsamt Zürich 8 gegen Schwarzenbach vor und forderte den teilweisen Vollzug des einen Arrests. Wenig später stellte das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl aus. Die geforderte Summe beträgt 43,3 Millionen Franken; als Forderungsgrund wurden Einschätzungsentscheide, Rechnungen und Rechtsmittelentscheide angegeben. Schwarzenbach erhob umgehend Rechtsvorschlag. Dieser Zahlungsbefehl war jedoch nicht der einzige, den die Steuerbehörden anstiessen. Im Urteil ist von insgesamt 21 Zahlungsbefehlen von sechs verschiedenen Betreibungsämtern die Rede. Das behördliche Vorgehen diene einzig dazu, eine Zersplitterung des Verfahrens zu erwirken und Schwarzenbach zu zermürben, hatten seine Anwälte laut Urteilstext kritisiert. Es sei darum rechtsmissbräuchlich. Das Obergericht hatte aber auch in diesem Punkt kein Gehör. Rechtsmissbräuchlich sei eine Betreibung nur dann, wenn damit offensichtlich sachfremde Ziele verfolgt würden, hielten sie fest. Dass die Anzahl der Verfahren eine gewisse Zermürbung des Betriebenen zur Folge habe, könne nicht in Abrede gestellt werden. Dies sei aber ein logischer Nebeneffekt davon, dass die Beschwerdegegner von ihren gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machten und die Betreibungen an mehreren Orten erheben, um ihre Forderungen durchzusetzen. Und dies, so die Richter, sei kein sachfremdes Ziel. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Weder der Kanton noch Schwarzenbachs Sprecher wollten sich äussern. (Urteil PS190048-O/U vom 28. August 2019, nicht rechtskräftig) Weiterlesen. Bundesgericht lässt Schwarzenbach erneut abblitzen