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Unbezahlte Steuern über 250 Mio. Franken

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Unbezahlte Steuern über 250 Mio. Franken

Hinzugefügt am 31. März 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag NZZ vom 30. März 2026 / von Zeno Geisseler)

Der Betrag der Steuerbetreibungen hat sich in der Stadt Zürich in einem Jahr mehr als verdoppelt.

Die grosse Mehrheit der Zürcher Bürger und Unternehmen bezahlt ihre Rechnungen anstandslos und pünktlich. Doch es gibt Ausnahmen: Rund 110 000 Betreibungen haben die zwölf städtischen Betreibungsämter im abgelaufenen Jahr verarbeitet. Insgesamt ging es um Forderungen in der Höhe von rund 3,6 Milliarden Franken. Dies geht aus einer neuen Aufstellung der Stadtammann- und Betreibungsämter der Stadt Zürich hervor.

Gegenüber 2024 ist die Zahl der Betreibungen um rund 10 000 Fälle gesunken, die Höhe der Forderungen hingegen nur um etwa 200 Millionen Franken gestiegen. Zahlreiche Betreibungen würden eingeleitet, um eine Verjährung einer Forderung zu unterbrechen. Dies sei namentlich bei Forderungen gegen Banken und Versicherungen der Fall, schreiben die Fachleute in ihrem Bericht.

Männer werden häufiger betrieben
Im detaillierten Jahresvergleich zeigen sich deutliche Unterschiede in bestimmten Teilbereichen, etwa zwischen den Geschlechtern. So stieg die Summe der Forderungen gegenüber Männern um fast 700 Millionen Franken auf knapp 1,1 Milliarden Franken. Von Frauen wurden rund 120 Millionen Franken eingefordert, etwa 33 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Etwa doppelt so viele Männer wie Frauen wurden betrieben – das ist ein Verhältnis, das seit Jahren stabil ist.

Die Betreibungen gegenüber Unternehmen lagen bei 2,36 Milliarden Franken, das sind rund 940 Millionen Franken weniger als im Jahr davor.

Wichtig ist: Aus diesen Zahlen geht grundsätzlich nicht hervor, ob die Forderungen berechtigt sind. In der Schweiz kann jeder jeden betreiben. Allerdings wurde nur in rund 11 000 Fällen Rechtsvorschlag erhoben. Somit waren rund 90 Prozent der Forderungen unbestritten.

Wer hat eine riesige Steuerforderung am Hals?
Die Zürcher Amtsstellen haben zwei häufige Arten von Betreibungen separat ausgewertet: Steuern und Krankenkassen. Bei den Steuern fällt ein starker Anstieg im Vergleich zum Vorjahr auf: Waren 2024 noch Steuerforderungen von knapp 119 Millionen Franken hängig, waren es ein Jahr später bereits gut 250 Millionen Franken. Das ist der höchste Wert seit Jahren.

Bemerkenswert ist, dass sich die Zahl der Steuerschuldner, gut 21 000, fast nicht verändert hat. Dies wiederum bedeutet, dass wohl sehr wenige Schuldner, Unternehmen oder sehr vermögende Privatpersonen, wegen einer besonders hohen Steuerrechnung betrieben wurden.

Dabei muss es sich nicht unbedingt um Steuerforderungen der Stadt Zürich handeln. Privatpersonen werden jeweils an ihrem Wohnort betrieben, Unternehmen am Sitz der Firma – in diesen Fällen also in der Stadt Zürich, auch wenn die Forderung vielleicht von anderswo kommt.

Wichtige Änderung bei der Krankenkasse
Bei den Krankenkassen lässt sich eine positive Entwicklung beobachten: Die Zahl der Betreibungen ist um über 25 Prozent gesunken, auf noch etwa 16 000. Dies dürfte nicht zuletzt auf eine wichtige Gesetzesänderung zurückgehen.

Wenn das Geld knapp wird, ist die Krankenkassenrechnung für viele Betroffene oft das Erste, was unter den Tisch fällt. Noch vor zehn Jahren stammte schweizweit etwa jede dritte Betreibung von den Krankenkassen. Das sorgte für hohe Aufwände beim Amt wie bei den Krankenversicherungen – ausserdem wurden die Personen, die sowieso schon knapp bei Kasse waren, auch noch mit Gebühren belastet. Jede Betreibung kostete bereits damals etwa 150 bis 200 Franken.

Auf Anregung der Konferenz der Stadtammänner und Stadtamtsfrauen von Zürich wurde das Gesetz in zwei kleinen, aber entscheidenden Punkten geändert. Erstens: Wer von einer Lohnpfändung betroffen ist, kann neu verlangen, dass sein Arbeitgeber die Krankenkassenprämie direkt an das Betreibungsamt überweist. Dieses begleicht dann die Rechnung der Krankenkasse. Weil die Person das Geld gar nie auf ihrem Konto sieht, kommt sie auch nicht in Versuchung, es für etwas anderes auszugeben.

Zweitens darf eine Krankenkasse heute pro Jahr nur noch zwei Mal pro versicherte Person eine Betreibung einleiten. An der Höhe der Forderung ändert sich damit nichts, aber die Schuldner werden mit viel weniger Gebühren belastet, als wenn sie für jede ausstehende Monatsprämie oder Arztrechnung einzeln betrieben werden.

Wenn die Polizei vor der Tür steht
Nur sehr selten zum Einsatz kamen harte Vollzugsmassnahmen. Dazu gehören polizeilich begleitete Zwangsräumungen, wenn ein Privater oder ein Unternehmen die Miete nicht mehr bezahlen kann. So weit kam es letztes Jahr 145 Mal, das sind 16 weniger als im Vorjahr. Privatpersonen, die ihre Wohnung unter Zwang verlassen müssen, werden vom Sozialamt bei der Suche nach einer neuen Bleibe unterstützt, sofern sie das wünschen.

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