Update zur „Neuen Löschung von (Schikane-)Betreibungen“ Hinzugefügt am 12. Februar 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Zwischenbericht der LawMedia Redaktion vom 28. Januar 2019 zum per 1. Januar 2019 neu eingeführten Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG. Rückwirkung der Anwendung auf fünf Jahre und absehbare Auswirkungen auf das Grundziel von Betreibungen. Themen-Übersicht: Keine „Löschung“ der Betreibung im Rechtssinn Schnittstelle Anwendbarkeit / Rückwirkung? Warnung vor einer verfrühten Gesuchsstellung Wann ist eine Ausblendung definitiv? Sonderfall verspätete Zahlungsmitteilung Inaktivität des Gläubigers / Ersatz eines aktiven Betreibungsrückzugs? Was gilt bei Zahlung? Fazit / Grenzen der Ausblendungsmöglichkeit Schuldner-Optik zur Ausblendung von Betreibungen Gläubiger-Optik zur Ausblendung von Betreibungen Hinweise für Spezialisten und juristisches Fachpersonal Wandel im Sinn von Betreibungen Anstieg Dunkelziffer nicht betriebener Forderungen Fehlender Anreiz zu freiwilligen Zahlung Reduktion der Sichtbarkeit einer Betreibung um den Faktor 20 Schlupfloch für Gläubiger, die Ausblendung zu verhindern? Weiterlesen. Formulare / Online-Dienste