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Viel Sozialromantik rund ums Schuldenmachen

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Viel Sozialromantik rund ums Schuldenmachen

Hinzugefügt am 17. Dezember 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag NZZ vom 16. Dezember 2025 / von Katharina Fontana)

Der Nationalrat folgt Justizminister Beat Jans und will überschuldeten Personen einen Schuldenerlass ermöglichen. Eine rechtsbürgerliche Minderheit warnt vergebens davor, dass damit ein fatales Präjudiz geschaffen werde.

Von all den Medienberichten über «in der Schuldenfalle gefangene Personen» sollte dieser besonders anrührend sein: Im «Blick» präsentierte sich kürzlich ein junges Ehepaar aus Neuenburg, das «nur mit Liebe überleben» kann. Die beiden haben rund 110 000 Franken Schulden, entstanden aus Krediten für Autos und für andere Konsumausgaben, unbezahlten Bussen, Steuerrechnungen und Krankenkassenprämien. Ihr Lohn werde gepfändet, sie befänden sich in einer Sackgasse und würden «Jahrzehnte brauchen, um unsere Schulden zurückzuzahlen», klagte das Ehepaar.

Doch nun können die beiden hoffen. Die Politik will überschuldeten Personen unter die Arme greifen und ihnen mit einem Schuldenerlass eine «zweite Chance» auf ein unbelastetes Leben geben. Das Instrument dazu heisst Sanierungsverfahren. Der dauerhaft zahlungsunfähige Schuldner muss in diesem Verfahren sämtliche Einkünfte, die sein Existenzminimum übersteigen, während einer gewissen Zeit seinen Gläubigern geben, im Anschluss daran werden seine restlichen Schulden gestrichen. Das heisst umgekehrt: Die Gläubiger gehen leer aus, weitere Lohnpfändungen des Schuldners zu ihren Gunsten gibt es nicht, ihr Eigentum wird vom Staat nicht geschützt.

«Pacta sunt servanda» gilt nicht mehr
Am Dienstag hat sich der Nationalrat als Erstrat mit der Gesetzesvorlage befasst. Eine rechtsbürgerliche Minderheit lehnte das neue Verfahren entschieden ab und berief sich auf den zentralen Grundsatz «Pacta sunt servanda» – Verträge sind einzuhalten. Schuldenmachen dürfe sich nicht lohnen, sagten sie und warnten vor einem gefährlichen Präjudiz. «Wer sich mit Autoleasing und überheblichem Lebensstil, wer sich mit Shoppingexzessen, Geldspiel oder naiver Investition in eine aussichtslose Finanzlage manövriert hat, soll nicht in den Genuss einer staatlich bewilligten Schuldbefreiung kommen», forderte die Zürcher SVP-Vertreterin Barbara Steinemann. Und der Walliser Freisinnige Philippe Nantermod wies darauf hin, dass die Gläubiger ihre vereinbarte Leistung schon erbracht hätten und zu Recht erwarteten, dass auch die andere Seite dies tue.

Die Befürworter stellten sich demgegenüber auf den Standpunkt, dass das Sanierungsverfahren eine überfällige Lösung sei und ausschliesslich Gewinner kenne. Die Rede war von einem «Reset» und einer «Win-win-Situation»: Die Gläubiger von komplett überschuldeten Personen blieben schon heute häufig auf ihren Forderungen sitzen, deshalb würden sie mit dem neuen Sanierungskonkurs nicht viel verlieren. Die Schuldner hingegen hätten neu Anreize, sich rasch wirtschaftlich zu erholen, das diene ihrer Gesundheit und ihrer Familie, die Sozialhilfe werde entlastet, die öffentliche Hand profitiere und die Volkswirtschaft ebenso. Mit wie vielen Sanierungsverfahren zu rechnen sein wird, darüber gibt es nur ungefähre Vorstellungen. Genannt wurde eine Zahl zwischen 2000 und 11 000 Verfahren jährlich.

In der Debatte wurde reichlich auf die Tränendrüse gedrückt. So erzählte der SP-Justizminister Beat Jans herzergreifende Geschichten von alleinerziehenden Müttern und arbeitslosen Fabrikarbeitern, die ohne jede eigene Verantwortung tief in die Schuldenspirale geraten seien. Familien würden in die Armut getrieben, deshalb sei das neue Sanierungsverfahren unabdingbar. Es sei zudem an «harte Bedingungen» geknüpft.

Konkret sehen die «harten Bedingungen» für ein Sanierungsverfahren wie folgt aus: Schuldner, die dauerhaft zahlungsunfähig sind, müssen während dreier Jahre (um ein Jahr erstreckbar) alle Einkünfte über dem Existenzminimum an die Gläubiger abtreten. Sie müssen ihre Finanzen offenlegen – in Jans’ Worten: «Stellen Sie sich das einmal vor: Während dreier Jahre muss jedes Bier, das Sie bezahlen, abgerechnet werden» – und sich um ein regelmässiges Einkommen bemühen. Sind die drei Jahre vorbei, werden sie durch das Konkursgericht von den restlichen Schulden befreit. Ein Antrag, die Frist auf fünf Jahre festzusetzen, hatte keine Chance. Das wäre für die Schuldner persönlich zu hart, viele würden fünf Jahre nicht durchstehen, hiess es.

Der Mitte-Chef Bregy kritisiert den Justizminister
Der Nationalrat hiess die Vorlage des Bundesrates in der Gesamtabstimmung mit 121 zu 71 Stimmen gut. Gewisse Regelungen fasste er enger. So wollte der Bundesrat den verschuldeten Personen die sogenannte «zweite Chance» mehrfach eröffnen und es ihnen alle zehn Jahre ermöglichen, ein Sanierungsverfahren zu durchlaufen. Die Mehrheit des Nationalrats lehnte dies ab. Weiter sollen Erbschaften, Schenkungen oder Lottogewinne, die dem Schuldner später im Leben zufallen, nachträglich in die Konkursmasse fliessen, und zwar unbefristet. Der Bundesrat wollte diesen Einbezug nur für fünf Jahre vorsehen.

Jans’ sozialromantische Darstellungen der Schuldner kamen bei den Bürgerlichen nicht sonderlich gut an. So musste er sich vom Mitte-Präsidenten Philipp Matthias Bregy vorhalten lassen, die Sache viel zu einseitig zu präsentieren: «Es gibt auch Leute, die einfach schlicht zu viel konsumieren und irgendwann ihre Schulden nicht bezahlen können. Und man hatte bei Ihrem Votum das Gefühl, Gläubiger dürften in diesem Land keine Rechte haben. So geht es nicht!» Bregy prophezeite, dass die Gesetzesvorlage im Ständerat, der als Nächstes am Zug ist, wenig Erfolg haben werde, wenn Jans weiterhin einseitig die Perspektive der Schuldner einnehme. Worauf sich dieser zu versichern beeilte: «Es ist falsch, auf zu grossem Fuss zu leben; machen Sie keine Schulden, leisten Sie sich nur, was Sie sich wirklich leisten können.»

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