Von wegen Fest der Liebe Hinzugefügt am 18. Dezember 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 18. Dezember 2025 / von Edgar Schuler) Justiziable Weihnachten – Überfälle im Nikolaus-Kostüm, Morddrohungen an den Weihnachtsmann, ausartende Beleuchtungen – und sogar Christbäume beschäftigen die Justiz. Das Fest des Friedens hat erstaunlich streitbare Seiten. In Kürze: Unter einer Samichlaus-Verkleidung drängte ein bewaffneter Mann eine Mutter ins Haus und nahm sie als Geisel. Weihnachtsmänner als Verbrecher nutzen das friedliche Image der Figur, die juristisch definiert ist. Ein Bundesgerichtsurteil verweigerte Landwirten Subventionen für Weihnachtsbäume, da diese nicht zur Ernährungssicherung beitragen. Nach den Feiertagen steigen die Google-Suchanfragen zu Scheidungen in der Schweiz deutlich an. Am Morgen von Heiligabend 1992 stand im Baselbiet ein Samichlaus vor der Tür der Villa einer jungen Familie. Alles stimmte: Mantel, Bart, Handschuhe und ein Sack über der Schulter. Doch unter der Verkleidung trug der Mann einen Schreckschussrevolver. In seinem Sack lagen keine Birnen und Nüsse, sondern eine entschärfte Handgranate und eine Kleinkaliberwaffe mit abgesägtem Lauf und vier Patronen. So steht es in einem Urteil des Bundesgerichts, wo der Fall schliesslich landete. Als die Mutter die Tür öffnete – ihr Baby im Arm, das ältere Kind an der Seite –, drängte der verkleidete Mann sie unter Waffendrohung ins Haus. Der Verbrecher suchte nach dem Ehemann und Vater, der eine angebliche Schuld begleichen sollte. Die Frau bot ihm einen Briefumschlag mit 910 Franken an. Der Mann nahm das Geld an sich, blieb aber bei seiner Forderung. Der Ehemann war unterdessen geflohen und alarmierte die Polizei. Als der Täter merkte, dass der Mann nicht im Haus war, bedrohte er die Frau mit vorgehaltener Pistole: «Noch drei Minuten, und du bist tot.» Er zwang sie, mit ihm zur Garage zu gehen und sich ans Steuer des Familienautos zu setzen. Als die Polizei eintraf, hielt ihr der falsche Nikolaus die Waffe an den Hals, worauf sich die Beamten zurückzogen. Dann befahl er ihr, loszufahren – die Polizei folgte dem Fahrzeug in sicherer Distanz. Eine Strassensperre stoppte das Fahrzeug. Bei der anschliessenden Befreiungsaktion wurde der Täter durch mehrere Polizeischüsse schwer verletzt, die Mutter blieb – körperlich – unversehrt. Als Weihnachtsmänner verkleidete Einbrecher, Bankräuber und Entführer sind weltweit ein wiederkehrender Klassiker der Kriminalität – im richtigen Leben wie in Film und Fernsehen. Wenn Räuber und Geiselnehmer sich als Weihnachtsmänner verkleiden, hat das natürlich damit zu tun, dass die Figur als friedlich und harmlos gilt. Und das ist juristisch zweifelsfrei festgehalten. Richter entscheiden, wie der Weihnachtsmann auszusehen hat Denn wie ein Weihnachtsmann aussehen muss, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Ausgangspunkt war ein übler Streit zwischen zwei Herstellern von Weihnachtsdekoration. Die eine Firma warf der anderen vor, ihre Figur verletze ein geschütztes Design – beide Seiten zeigten auf ihre jeweiligen Weihnachtsmänner und behaupteten, die Konkurrenz habe sich zu nah an der eigenen Form orientiert. Das Gericht verfügte dann, der Weihnachtsmann sei «ein meist dicklicher, freundlicher alter Mann mit langem weissen Bart, rotem – früher häufig auch grünem – mit weissem Pelz besetzten Mantel und einer entsprechenden Zipfelmütze». Zudem sei er häufig mit einem Geschenksack und einer Rute unterwegs. Wer sich so verkleidet, kommt aber nicht nur als harmloser Nikolaus, als Entführer und Bankräuber infrage, sondern auch als Opfer. Morddrohung an den Weihnachtsmann «Du siehst langsam und leicht zu ermorden aus … Geniesse deine Kekse nächstes Jahr, denn sie werden vergiftet sein. Ich hoffe, du stirbst.» So soll ein kleiner Junge in den USA dem Weihnachtsmann gedroht haben – denn er war nicht zufrieden mit der Geschenkausbeute unter dem Baum. Sein Briefwechsel mit Santa Claus ging auf Tiktok viral und taucht seither jeden Dezember zuverlässig im Netz als besonders krasses Beispiel auf. Es ist nicht die einzige bekannte Morddrohung an den Weihnachtsmann. Gut dokumentiert ist der Fall «Patrick», über den die US-Psychologie-Professorin Carole Slotterback in einer wissenschaftlichen Studie berichtete. Sie analysierte 1235 Briefe an den Weihnachtsmann, die über die Jahre im Postamt von Scranton in Pennsylvania eingegangen waren. Dabei stiess sie auf den Brief eines «Patrick». Der drohte dem Weihnachtsmann, ihn zu töten, sollte dieser die gewünschten Geschenke nicht liefern. Slotterbacks akribische Untersuchung zeigt, dass Morddrohungen zwar Ausreisser sind, aber auch Symptome für einen Trend: Über die Jahre wurden die Briefe insgesamt knapper und fordernder, höfliche Anreden und freundliche Schlussformeln verschwanden zunehmend. Ultimative Wunschlisten ersetzten ganze Sätze – und der Ton wurde schärfer. Doch Post an den Weihnachtsmann ist nicht das Einzige, was in dieser festlichen Jahreszeit aus dem Ruder läuft. Auch anderswo nimmt die stille Nacht unerwartete justiziable Wendungen. Streit um Subventionen für Christbäume Christbäume sind ein landwirtschaftliches Produkt – warum sollte man dafür nicht landwirtschaftliche Subventionen erhalten? Das dachte sich ein Berner Bauer und Inhaber einer Weihnachtsbaum-Plantage, der dafür beim Kanton anklopfte. Als er abblitzte, zog er den Entscheid weiter und gelangte bis vor Bundesgericht. Der Landwirt argumentierte, ihm Subventionen zu verweigern, sei eine Ungleichbehandlung gegenüber Bauern, die Tabak anpflanzten. Das sei nicht sachgerecht: Beides, Christbäume wie Tabak, sei nicht essbar, Tabak werde aber dennoch unterstützt. Das Bundesgericht hielt dagegen: Landwirtschaftssubventionen würden allein der Sicherung der Lebensmittelproduktion dienen, Tabak unterstütze dieses Ziel – obwohl es sich dabei um kein essbares Lebensmittel handle. Denn die Fruchtfolge und die notwendigen Maschinen könnten durchaus auch zum Anbau von Essbarem dienen. Weihnachtsbäume hingegen blockieren nach Ansicht des obersten Gerichts die Flächen über Jahre und verlangen Spezialwissen, das für die Ernährungssicherung nicht nutzbar ist. Die Weihnachtsbaum-Plantage sei daher nicht subventionsberechtigt. Weihnachtsbeleuchtung als Fall fürs Bundesgericht Was für die einen festlicher Lichterglanz ist, halten andere für eine Zumutung. In Uitikon im Kanton Zürich wurde eine Weihnachtsbeleuchtung so umfangreich, dass der Streit darum bis vor Bundesgericht führte. Ein Hausbesitzer schmückte sein Einfamilienhaus seit Jahren mit einer Installation, die weit über das Übliche hinausging: 40’000 Lämpchen, Dutzende Meter Leuchtgirlanden, von innen beleuchtete Figuren, ein Rentiergespann auf dem Dach, ein mit Sternen und Monden dekorierter Garten – und jedes Jahr ein neues Thema, zuletzt ein «märchenhafter Nordpol» mit Schwänen, Pinguinen und einem Wasserfall. So beschrieb die «Limmattaler Zeitung» die Beleuchtung. Nachbarn waren der Meinung, die Beleuchtung verursache unzulässige Lichtimmissionen und gefährde den Verkehr. Die Gemeinde sah zunächst keinen Bewilligungsbedarf, doch der Kanton forderte eine Prüfung. Die beiden Parteien liessen nicht locker. Am Schluss musste die oberste richterliche Behörde entscheiden. Das Bundesgericht hielt fest, dass gewöhnliche Weihnachtsbeleuchtungen nicht bewilligungspflichtig sind. Die umstrittene Installation gehe jedoch deutlich über das übliche Mass hinaus und könne Fragen des Bau- und Umweltrechts aufwerfen. Eine allgemeine Bewilligungspflicht für Weihnachtsbeleuchtungen lehnte das Gericht dennoch ab. Scheidungsgedanken unter Christbäumen Die Feiertage sind also nicht unbedingt eine Zeit der friedlichen Harmonie. Für Paare sind sie oft sogar eine stressige Phase, in der Konflikte aufbrechen – und Scheidungsgedanken aufkommen. Die Konsequenzen zeigen sich nach Neujahr: Genau dann, wenn die Anwaltskanzleien wieder öffnen und Paare beginnen, das umzusetzen, worüber sie während der Feiertage nachgedacht haben. Das zeigen Daten aus der Google-Suche ganz klar. Darin ist eine klare Saisonalität: Im Januar steigen die Suchanfragen nach «Scheidung» und «Trennung» in der Schweiz stärker an als in jedem anderen Monat. Dass die Festtage zu einem «emotionalen Endspiel» werden können, bestätigt der Trennungsberater Torsten Geiling in einem Interview. Weihnachten sei «das perfekte Setting, in dem versteckte Konflikte zur Trennung führen können», weil Erwartungen an Harmonie besonders hoch sind und Paare einander kaum ausweichen könnten. Die Zeit der Versöhnung, des Friedens, der Harmonie und der glitzernden Christbäume endet also oft genug vor Scheidungs- und anderen Richtern.