Wenn Tote in Konkurs gehen Hinzugefügt am 22. September 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Der Zeitungsartikel im Tages-Anzeiger vom 19. September 2016 thematisiert, warum die Menge der ausgeschlagenen Erbschaften in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Textauszug: … „Heute ist die Angst vor einem Gesichtsverlust nicht mehr so gross“, sagt Soncini. Stattdessen sei es vielen Erben wichtiger, keine Schulden übernehmen zu müssen. Denn wer ein Erbe antritt, muss auch für allfällige offenen Rechnungen, Darlehen oder Steuerschulden geradestehen. Wer hingegen die Hinterlassenschaft ausschlägt, befreit sich von dieser Pflicht… Mit einer Ausschlagung gehen die Erben kein Risiko ein. „Wenn sie nicht sicher sind, wie es um die Vermögensverhältnisse eines verstorbenen Angehörigen steht, können sie einfach mal ausschlagen. Ist nach der Liquidation des Nachlasses noch etwas übrig, erhält man dies als Erbe trotzdem“, sagt Sandro Campigotto vom Konkursamt Bern-Mittelland. Der Experte sieht darin einen wesentlichen Grund für die Zunahme von Erbschaftsverzichten. Und er ist überzeugt, dass deren Zahl künftig weiter stark ansteigen wird.“ Hier weiterlesen; zum gesamten Artikel im Tages-Anzeiger „Sarg, gefüllt… höre ich ein Angebot?“ – „Der Tote ging in Konkurs… da wird alles liquidiert.“ (Comicsujet: Felix Schaad / TA)