Wer den Chef „Arschloch“ nennt, riskiert die Kündigung Hinzugefügt am 21. Februar 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Tages-Anzeiger/Newsnet vom 20. Februar 2018 / SDA) Weil ein Magaziner seine Chefs als «Arschlöcher» und «Pfeifensäcke» bezeichnete, hat ihn die Stadt Zürich fristlos entlassen. Zu Recht, sagt das Gericht. «Verbalinjurien gegenüber Vorgesetzten können auch ohne vorherige Verwarnung zu einer fristlosen Kündigung berechtigen», hält das Zürcher Verwaltungsgericht in einem heute veröffentlichten Urteil fest. Es bezeichnet das Fehlverhalten des Magaziners als gravierend. Dieser hatte im letzten Februar an einer Teamsitzung den Amtsleiter und dessen Stellvertreter als «Arschlöcher» bezeichnet. Die beiden waren nicht anwesend. Vorausgegangen war eine Information, wonach die Arbeiter im Logistikbereich ihre Sicherheitsschuhe weiterhin selber besorgen müssten, das Amt aber einen Beitrag von 80 Franken leiste. Er werde seinen Vorgesetzten «die Sicherheitsschuhe tief in den Arsch stecken», sagte der Magaziner noch. Dann verliess er die Sitzung entgegen der Anweisung des Teamleiters – er habe «keinen Bock mehr». Er sei provoziert worden, machte der fristlos Entlassene später geltend. Der Entscheid bezüglich der Schuhe sei ihm vorgängig nicht persönlich mitgeteilt worden. Damit sei gegen die vereinbarte «Schonbehandlung» verstossen worden. Für das Verwaltungsgericht waren das alles keine stichhaltigen Argumente. So hätten die Vorgesetzten nur von ihrem zustehenden Weisungsrecht Gebrauch gemacht. «Darin ist offenkundig keine Provokation zu erblicken.» Und Anrecht auf eine Schonbehandlung habe der Magaziner nicht: Nur weil den Vorgesetzten dessen leichte Erregbarkeit bekannt gewesen sei, könne er nicht einfach fluchen. «Das würde nämlich darauf hinauslaufen, dass Angestellte, die schon bisher durch unangepasstes Verhalten auffielen, sich eher eine Beschimpfung erlauben könnten als solche, die sich bisher korrekt verhalten haben.» … Und es verweist darauf, dass der Mann nur drei Tage nach diesem Vorfall aus einem anderen Grund zu seinem Teamleiter sagte: «Ihr seid alles Pfeifensäcke, und für was werdet ihr bezahlt?!» Der Vorfall vom Februar 2017 sei demnach kein einmaliges Ereignis gewesen, sondern vielmehr Ausdruck eines generell mangelhaften Verhaltens des Beschwerdeführers. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Mannes gegen seine fristlose Kündigung deshalb ab. Weiterlesen. Der Stein des Anstosses: Die Sicherheitsschuhe Sexuelle Äusserung ist kein Grund für fristlose Kündigung Ein Angestellter hat in einer Bar unflätige Äusserungen über eine Arbeitskollegin gemacht. Ihm wurde fristlos gekündigt – zu unrecht, entschied das Bundesgericht – zum Tages-Anzeiger/Newsnet Artikel vom 2. März 2018.